EU-weit immer mehr gefälschte Waren im Umlauf, Tschechien belangt Käufer (noch) nicht

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Manche Menschen sammeln Zinnfiguren oder Porzellanpuppen, andere eben Gartenzwerge. Genau dieser Sammlerleidenschaft kann man auf den Märkten gleich hinter den tschechischen Grenzstationen frönen. Und wer gerade keinen Gartenzwerg braucht, findet hier Designer-Klamotten, Parfums oder auch CDs: Diese sind zwar oft gefälscht, dafür aber spottbillig. Das Fälschen von Marken und Waren ist freilich ein Phänomen, das über die tschechischen Grenzen weit hinausgeht. Sandra Dudek berichtet heute über das Problem der so genannten Produktpiraterie und wie damit hierzulande und in anderen EU-Staaten umgegangen wird:

Guglwald
"Cim vic pruhu, tim vic adidas" - Was auf Deutsch "Je mehr Streifen, umso mehr adidas" heißt und wie ein Werbeslogan klingt, ist nichts anderes als die lakonische Antwort so mancher Tschechen auf die Frage, ob ihre Sportschuhe denn auch wirklich "echt" seien. Ein echter Schnäppchenkauf jedenfalls waren sie, billig erworben am so genannten Vietnamesen-Stand ums Eck. Wen kümmert es da schon, wenn die Anzahl der Streifen nicht so ganz jener der registrierten Handelsmarke entspricht? Mehr als 30.000 Paar gefälschter Schuhe hat die tschechische Zollbehörde im letzten Jahr bei Markt-Kontrollen beschlagnahmt. Damit rangiert die Fußbekleidung im Vergleich zu anderen gefälschten Waren zahlenmäßig allerdings im unteren Bereich der Skala, wie Jiri Bartak, Pressesprecher der Generaldirektion Zoll in Tschechien, näher erläutert:

"Im Jahr 2004 hat die Zollbehörde insgesamt 500 Kontrollen von Waren durchgeführt, die auf den Märkten verkauft werden. Dabei wurden mehr als 200.000 Textilien, 30.000 Paar Schuhe, eine halbe Million CDs, 4.000 Videokassetten, über 200.000 DVDs und 6.500 Uhren sichergestellt. Der Wert dieser gefälschten Waren, die auf den Märkten beschlagnahmt worden sind, erreichte eine Milliarde Kronen."

Gefälschte Waren im Wert von einer Milliarde Kronen, das sind in etwa 33 Millionen Euro, und noch einmal soviel außerhalb der Märkte ist die Bilanz der beschlagnahmten Imitate für das Jahr 2004. Dies gilt wohlgemerkt nur für Tschechien - und ist lediglich ein winziger Bruchteil dessen, was EU-weit im Umlauf war. Produktpiraterie heißt das Schlagwort für das in jeder Hinsicht grenzenlose Problem. Gemeint ist damit das verbotene Nachahmen und Verfielfältigen von Marken und Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen. Gefälschte Waren bescheren den Markeninhabern nicht nur finanzielle Schäden, sondern durch mangelnde Qualität häufig auch Imageverluste. Außerdem schädigen sie massiv die Wirtschaft und zerstören Arbeitsplätze. Und für die Käufer können sie sogar gefährlich werden, wenn es sich beispielsweise um Kinderspielzeug, Medikamente oder Autoersatzteile handelt. Laut einer Statistik der Europäischen Kommission wurden im Jahr 2003 - also noch in der EU der 15 - rund einhundert Millionen gefälschter Artikel im Wert von einer Milliarde Euro beschlagnahmt. Dies, so der zuständige EU-Kommissar Laszlo Kovacs, dürfte aber lediglich die Spitze des bedrohlich wachsenden Eisbergs sein. Andererseits sei es auch gar nicht möglich, jedes einzelne Produkt, das die EU-Grenzen passiert, zu kontrollieren, geschweige denn, auf seine Echtheit zu prüfen, meint Klaus Hoffmeister, der Leiter der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland:

"Es ist halt einfach so, dass von 100 Prozent Waren, die über die Grenzen kommen, man davon ausgehen muss, dass ein Prozentsatz von bis zu maximal acht Prozent begutachtet werden kann, d.h. 92 Prozent der Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, gehen ohne Kontrollen auf diesen Markt. Die Masse ist sicherlich legal, aber dass sich unter diesen 92 Prozent mitunter die eine oder andere Fälschungssendung befindet, da darf man nicht blauäugig sein, das ist möglich."

Foto: Europäische Kommission
Die meisten Fälschungen auf dem europäischen Markt stammen aus Hongkong und China, wo jedes fünfte Markenprodukt ein Imitat sein soll. Aber auch andere asiatische Länder, wie beispielsweise Thailand, Taiwan oder Vietnam sind eifrige Nachahmer. Nicht zuletzt durch die EU-Erweiterung ist auch so manches neue Mitgliedsland in den Verruf einer Fälschernation gekommen. Doch nicht immer, so Klaus Hoffmeister, sei der Verdacht auch berechtigt:

"Also gefälscht wird unterm Strich alles. Man muss sehen, wenn es denn aus Tschechien kommt, heißt es nicht, dass es in Tschechien hergestellt sein muss."

Aber auch wenn, dann fällt dies ohnehin nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landeszollbehörden. Durch den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union sind nämlich auch Fälschungen Teil der EU-Gemeinschaftsware. Und für deren Kontrolle ist, je nach Mitgliedsland, wieder eine andere Behörde zuständig. Zum Kontrollsystem in der Tschechischen Republik meint Jiri Bartak von der Generaldirektion Zoll:

"Die Kontrolle von Waren, die auf nicht legalem Weg auf den tschechischen Markt gelangen, lässt sich in zwei Bereiche teilen: Erstens handelt es sich um Waren, die aus einem Drittland kommen, das heißt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union. Und in diesem Bereich hat die Zollbehörde eine bedeutende Aufgabe, da sie das Kontrollorgan für die Wareneinfuhr in die EU ist. Zweitens gelangt ein Teil der Waren aus den anderen EU-Ländern in die Tschechische Republik und ein Teil der Waren wird direkt in der Tschechischen Republik hergestellt. Für diesen Bereich, also die Kontrolle der Waren auf dem Binnenmarkt ist die Tschechische Republik beziehungsweise die tschechische Handelsinspektion zuständig."

Foto: Europäische Kommission
Die Zollbehörde eines EU-Mitgliedslandes wird also nur dann aktiv, wenn ein gefälschtes Produkt über die Außengrenzen auf den EU-Binnenmarkt gelangt. Und sie kann nur dann aktiv werden, wenn vom Markeninhaber ein entsprechender Antrag gestellt wird, der entweder für das jeweilige Land, für einzelne EU-Staaten oder für die gesamte Europäische Union gilt. Um das Problem der Produkt- und Markenfälschung EU-weit in Angriff nehmen zu können, wurden vom Europäischen Rat und der EU-Kommission zwei Verordnungen ausgearbeitet. Sie sollen die Arbeit der nationalen Zollbehörden effizienter gestalten und die Zusammenarbeit unter den einzelnen Behörden verbessern. Darüber hinaus aber kann jedes Land freilich auch eigene Gesetze im Kampf gegen die Produktpiraterie verabschieden. Italien beispielsweise bittet dabei die Schnäppchenjäger selbst zur Kasse: Kürzlich wurde dort eine Touristin beim Kauf einer gefälschten Luxussonnenbrille von der Polizei erwischt. Die 60jährige Dänin wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verdonnert, bezahlt sie jedoch innerhalb von zwei Monaten, reduziert sich die Strafe auf ein Drittel, beträgt dann also "nur" mehr 3.333 Euro. Doch nicht nur ausländische Touristen stellen fest, dass, wer billig kauft, ordentlich drauf zahlen kann. Auch einigen italienischen Urlaubern kommt der Schnäppchenkauf teuer zu stehen. Zur Vorgehensweise Italiens meint Klaus Hoffmeister, der Leiter der Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland:

"Das, was die Italiener machen, ist vom Grundgedanken her sicherlich zeichensetzend. Gerade weil Italien ein typisches Urlaubsland ist, hat man dort auf den Märkten sehr viel mit gefälschten Produkten zu tun, gerade am Strand, wo viele Händler was anbieten, und, das darf man nicht verkennen, es mitunter sehr schwer ist, an diese Händler ranzukommen. Also versucht man dafür zu sorgen, dass die Händler keine Abnehmer finden. Aus diesem Grund, denk ich mal, haben die Italiener diesen Schritt gewagt, mitunter den, der so was kauft, mit so einer hohen Strafe zu belegen. Die Intention mag ich noch nachvollziehen, die Strafe und den, den man bestraft, so immens zu bestrafen, halte ich nicht für den richtigen Weg einer Sensibilisierung."

Deutschland verfolge, so Hoffmeister, die Strategie, die Leute zu informieren und sie mit Informationsbroschüren und -veranstaltungen zu sensibilisieren. Außerdem interessiere man sich ohnehin für die "großen Fische", also für den gewerblichen Bereich und nicht für die paar T-Shirts, die sich die Touristen aus dem Urlaub mitnehmen. Auch in Österreich geht der Käufer straffrei aus, sofern der Warenwert unter der so genannten Reisefreigrenze von 175 Euro liegt. Das einzige, was ihm hier passieren kann, ist, dass bei einem Import die Ware beschlagnahmt wird und zur Vernichtung kommt.

Und wie gefährdet ist der Käufer hierzulande? Sollte man sich an Tschechiens Grenzmärkten doch eher den Gartenzwergen zuwenden? Dazu Jiri Bartak, Pressesprecher der Generaldirektion Zoll:

"Bei uns wird immer der bestraft, der Fälschungen distribuiert, herstellt oder lagert. Es wird nicht direkt der Endverbraucher, also die Person, die sich die Fälschung für sich selbst kauft, verurteilt, sondern es geht darum, dass wir die Hersteller oder Verkäufer fassen."





Folgende Hinweise bringen Ihnen noch mehr Informationen über den Integrationsprozess Tschechiens in die Europäische Union:



www.integrace.cz - Integrace - Zeitschrift für europäische Studien und den Osterweiterungsprozess der Europäischen Union

www.euroskop.cz

www.evropska-unie.cz/eng/

www.euractiv.com - EU News, Policy Positions and EU Actors online

www.auswaertiges-amt.de - Auswärtiges Amt