Haftstrafen für Graffitiautoren

Von Marketa Maurova.

Der Kampf gegen Graffities, d.h. gegen Sprayinschriften und -bilder an Fassaden, Zäunen, Metrowaggons und anderen Orten, hauptsächlich in tschechischen Städten, hat ein neues Instrument in die Hand bekommen. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Freitag ein Gesetz, welches ein wesentlich härteres Vorgehen gegen Graffiti-Autoren ermöglicht. Die bisher geltende Norm sah vor, die Sprayer mit einer Geldbuße bis zu 3000 Kronen zu bestrafen. Nur in dem Fall, dass ein Schaden von über 2 Tausend Kronen verursacht wurde, kam eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr in Betracht - sie wurde aber bisher noch nie verhängt.

Das neue Antisprayer-Gesetz ist wesentlich schärfer. Auch eine kleine Beschädigung durch Graffities kann mit einer einjährigen Haft bestraft werden. Für diejenigen, die große Schäden verursachen, gibt es Haftstrafen von 2 bis 8 Jahren.

Eine strengere Bestrafung wurde zum Großteil durch die Öffentlichkeit verlangt. Auch Repräsentanten großer Städte sprechen sich seit Langem dafür aus. Sie begründen ihre Forderungen damit, dass die Reinigung der bemalten Fassaden viel Geld koste. Die Bemühungen um eine Vereinbarung mit den Sprayern über bestimmte Flächen zum Malen seien darüber hinaus gescheitert, sagt man weiter. Juristen kommentierten das neue Gesetz jedoch eher negativ. Es handle sich dabei um eine der Formen der Beschädigung fremden Besitzes, die im Gesetz bereits verankert sei, eine weitere Spezifizierung habe keinen Sinn, lautet ihr Argument. Ein weiteres Argument dagegen ist die Tatsache, dass es nur in wenigen Fällen gelingt, die Graffiti-Autoren bei der Tat zu erwischen. Die Polizei findet meistens nur das fertige Werk vor. Dies beweist auch folgende Aussage eines anonymen Sprayers:

„Ich habe nie eine Geldstrafe bekommen. Ich habe Bekannte, die ertappt wurden. Ich will mich nicht aufblasen, aber ich bin immer entwischt. Und das ist wahrscheinlich auch einer der Gründe, warum ich damit nun so leicht Schluss mache.“