Haushaltsrat hält Steuererhöhungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen für nötig

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Der Nationale Haushaltsrat empfiehlt eine umfassende Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Dazu seien deutliche Steuererhöhungen nötig, hieß es.

Alena Schillerová  (Foto: MinFin,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 4.0)

Der Nationale Haushaltsrat hat am Donnerstag seinen turnusmäßigen Quartalsbericht über den Stand der öffentlichen Finanzen und die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen vorgelegt. Demzufolge droht der Tschechischen Republik bereits 2024 aufgrund der Entwicklung der öffentlichen Finanzen, dass die sogenannte Schuldenbremse greift. Um dies zu verhindern, würden wahrscheinlich Steuererhöhungen nötig sein, nimmt der Rat an.

Für die Steuerbremse liegt der Grenzwert der öffentlichen Schulden bei 55 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ab da muss die Regierung einen ausgeglichenen oder überschüssigen Staatshaushalt vorlegen. Laut einer Aussage von Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) vom Februar, dürfte die tschechische Staatsverschuldung bis Ende dieses Jahres auf 45 Prozent des BIP steigen.

„Es ist offensichtlich, dass der Umfang der Konsolidierungsbemühungen zwischen 2022 und 2024 mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr betragen muss. Zudem ist klar, dass diese Konsolidierung eine erhebliche Erhöhung der Steuerbelastung erfordern wird. Längerfristige Einnahmeausfälle in Folge des Steuerpakets können durch eine Reduzierung der Ausgaben nicht vollständig gedeckt werden, sofern dies im Wesentlichen nicht bei den größten Ausgabensparten wie soziale Sicherheit, Gesundheit und Bildung geschieht“, heißt es im Bericht.

Präsident Miloš Zeman unterzeichnete in der vergangenen Woche eine Erhöhung des diesjährigen Staatshaushaltsdefizits von ursprünglich genehmigten 320 Milliarden Kronen (12,21 Milliarden Euro) auf 500 Milliarden Kronen (19,07 Milliarden Euro). In diesem Jahr erwartet das Finanzministerium einen Rückgang der Steuereinnahmen um 99,6 Milliarden Kronen (3,8 Milliarden Euro). Der Hauptteil davon geht auf das Ende vergangenen Jahres genehmigte Steuerpaket zurück: In Folge der Abschaffung des Superbruttolohns durch zwei Einkommenssteuersätze von 15 und 23 Prozent
muss der Staatshaushalt 87,7 Milliarden Kronen (3,35 Milliarden Euro) an Einnahmen einbüßen.
 
Die Regierung argumentierte für die Aufstockung des Defizits nicht nur mit den Auswirkungen von Steueränderungen, sondern auch mit der Notwendigkeit zusätzlicher Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Rat hält diesen Schritt für verfrüht.