Immer mehr Anträge auf Anerkennung von Covid-19 als Berufserkrankung

In Tschechien steigt die Zahl der Menschen, die Covid-19 als Berufserkrankung anerkennen lassen wollen. Die zuständigen Ämter haben in diesen Wochen mit einer Fülle von entsprechenden Anträgen zu kämpfen. Jedes Ersuchen muss geprüft werden, denn die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere des Krankheitsverlaufs ab.

Illustrationsfoto: Amin Moshrefi,  Unsplash,  CC0 1.0 DEED

Zunächst muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er sich mit dem Coronavirus während der Ausübung seines Berufes infiziert hat und im Folgenden an Covid-19 erkrankt ist. Dann hat er Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Mit einem entsprechenden Antrag wenden sich immer Menschen in Tschechien an eines der 13 sogenannten Zentren für Berufskrankheiten. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden landesweit mindestens 2500 solcher Ersuche bearbeitet. Diese werden vor allem von medizinischem Personal und Mitarbeitern sozialer Einrichtungen eingereicht, aber auch von Polizisten oder IT-Spezialisten aus Krankenhäusern.

Wird der Antrag bewilligt, zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung aus Versicherungsmitteln aus. Die Höhe hängt davon ab, wie schwer der Krankheitsverlauf war. Laut Pavla Svrčinová, der Leiterin des Hauptgesundheitsamtes, verläuft die Genehmigung unbürokratisch:

Pavla Svrčinová | Foto: ČT24

„Auch bei leichten Krankheitsfällen werden Entschädigungen bewilligt, das heißt bei Schnupfen, Husten und erhöhter Temperatur. In diesem Falle führen wir vor Ort keine Überprüfung durch, da wir unsere Mitarbeiter nicht einem Infektionsrisiko aussetzen wollen.“

In der Praxis scheinen die Ämter allerdings nicht ganz so großzügig und schnell zu entscheiden. Petr Hubáček ist Direktor des Krankenhauses in Domažlice / Taus. Zahlreiche seiner Mitarbeiter hätten in den vergangenen Monaten einen Antrag auf Anerkennung ihrer Covid-19-Diagnose als Berufserkrankung gestellt:

Petr Hubáček | Foto:  ČT24

„Erst jetzt werden einige Betroffene für die erste Pandemiewelle im Frühjahr 2020 entschädigt. Für die Herbst- sowie die Winterwelle gibt es so viele Anträge, dass sicherlich nicht alle finanziell zufriedengestellt werden. Selbst wenn sich jemand am Arbeitsplatz angesteckt hat, wird dies vom Amt nun oft angezweifelt und nachgefragt, ob dies nicht etwa beim Einkaufen passiert ist.“

Um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen, ist die Bestätigung des Hausarztes sowie des Arbeitgebers nötig. Bei der Begutachtung der einzelnen Fälle helfen die Kreisgesundheitsämter. Kateřina Forysová ist Abteilungsleiterin für Arbeitshygiene beim Gesundheitsamt im Kreis Liberec / Reichenberg:

Illustrationsfoto: Michaela Danelová,  Tschechischer Rundfunk

„Wir überprüfen, ob die Person im betreffenden Zeitraum eine Tätigkeit von epidemiologischer Bedeutung ausgeübt hat. Das heißt, ob sie in engen Kontakt mit einer möglichen Infektionsquelle gekommen ist.“

Diese Kontrolle besteht zumeist aus Telefonaten sowohl mit dem Antragsteller als auch mit dessen Arbeitgeber. Jeden persönlich aufzusuchen, würde ihre Kapazitäten angesichts der großen Zahl an Entschädigungsforderungen übersteigen, fügt Forysová hinzu.

Allein aus dem Kreiskrankenhaus Liberec wurden bisher 400 solcher Anträge eingereicht. Für positiv befunden wurden ganze 15. Kliniksprecher Václav Řičář beziffert den Durchschnitt der ausgezahlten Summen mit 25.000 bis 50.000 Kronen (980 bis 1970 Euro):

Illustrationsfoto: Martin Pařízek,  Ondřej Vaňura,  Tschechischer Rundfunk

„Die höchste Summe, die unser Krankenhaus ausgezahlt hat, betrug 70.000 Kronen (2750 Euro, Anm. d. Red.). Einige unserer Mitarbeiter haben allerdings keinen Krankenschein eingereicht, wodurch sie leider das Recht auf eine Entschädigung der Einkommensverluste eingebüßt haben.“

Der Prozess von der Antragstellung bis zur Bewilligung könne derzeit mehrere Monate dauern, so Kateřina Forysová:

Illustrationsfoto: Barbora Sonnková,  Tschechischer Rundfunk

„Im Moment schaffen wir durchschnittlich 25 solcher Forderungen im Monat. Normalerweise bearbeiten wir einen Antrag innerhalb von 30 Tagen. Aber in dieser großen Menge brauchen wir dafür eher 60 Tage.“

Ein Antrag auf Entschädigungszahlung kann jederzeit bei den Zentren für Berufskrankheiten eingereicht werden, egal wie lang die Diagnose zurückliegt. Das Nationale Register für Berufserkrankungen weist für das Jahr 2020 insgesamt 150 anerkannte Fälle im Zusammenhang mit Covid-19 aus. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es bereits 219.

Autoren: Daniela Honigmann , Janetta Němcová
schlüsselwort:
abspielen