Kampf gegen Spielhöllen: Verfassungsgericht gibt Kommunen recht, Betreiber wollen klagen
Wer zum Beispiel durch den Prager Stadtteil Vinohrady geht, der sieht fast in jeder Straße eine so genannte „Herna-Bar“. Diese Bars sind das Reich der Glücksspielautomaten. Viele Städte und Gemeinden wollen aber nicht, dass die Spielhöllen bei ihnen überhand nehmen. Sie haben deswegen vor einigen Jahren begonnen, mit Verordnungen die Daddelautomaten komplett zu verbieten oder ihre Zahl zu beschränken. Doch die Konzessionen für die Automaten erteilt das Finanzministerium. Nun haben die Gemeinden vor dem Verfassungsgericht einen entscheidenden Sieg errungen.
Tschechische Kommunen wollen dem schon seit längerem nicht mehr tatenlos zusehen. So auch die südwestböhmische Kleinstadt Klatovy / Klattau. der:
„Wir wollen schon seit langem die Glücksspielautomaten nicht mehr in unserer Stadt, das haben wir immer wieder bekundet. Doch das Finanzministerium hat sie auch gegen unseren Protest immer wieder genehmigt“, sagt Bürgermeister Rudolf Salvetr (ODS).2011 entschied das Verfassungsgericht dann, dass nicht das Finanzministerium, sondern nur die Gemeinden das Recht haben, bei sich den Betrieb von Glücksspielautomaten zu erlauben. Das Problem jedoch: Das Finanzministerium hat seine Lizenzen für zehn Jahre herausgegeben. Nun musste ein Kompromiss her. Ministerium, Glücksspielbetreiber und der Gemeindeverband einigten sich auf eine Frist bis Ende 2014 für bestehende Lizenzen.
Gegen den entsprechenden Passus im neuen Lotteriegesetz zog der Bürgermeister von Klatovy aber zusammen mit einigen Kollegen erneut nach Brünn. Am Donnerstag erhielten sie Recht, wie Verfassungsrichter Miloslav Výborný erläuterte:„Teil des Rechts auf Selbstverwaltung ist auch die Möglichkeit von Gemeinden, mittels der Herausgabe von allgemein verbindlichen Verordnungen den Betrieb von Glücksspielautomaten auf ihrem Gebiet zu regulieren. Falls also der fragliche Passus das Recht zur Regelung des Betriebs von Glücksspielautomaten auch nur vorübergehend einschränkt, handelt es sich um einen Eingriff in das von der Verfassung garantierte Recht der Selbstverwaltung.“
Oder anders gesagt: Das Verfassungsgerichtsurteil von 2011 muss sofort umgesetzt werden. Das Finanzministerium begrüßte sogar die Entscheidung - jetzt gebe es endlich Rechtsklarheit, sagte der zuständige Referatsleiter. Zugleich schloss er eine schnelle Umsetzung aus, denn das Ressort müsse nun jede einzelne Lizenz überprüfen. Und das seien mehrere Zehntausend.Und die Glücksspielbetreiber? Sie kündigten an, vor Gericht um die Aufrechterhaltung ihrer zehnjährigen Lizenzen zu streiten. Ivo Valenta ist Eigner von Synot, einer der größten Glücksspielfirmen in Tschechien:
„Falls es keinen anderen Ausweg gibt und die Folgen für unser Unternehmen vernichtend wären, werden wir alle gerichtlichen Instanzen in Tschechien durchlaufen. Und wenn auch das nicht hilft, werden wir unsere Rechte vor einem europäischen Gericht einfordern.“
Laut den Zahlen von 2011 werden beim Glücksspiel in Tschechien jährlich umgerechnet 3,4 Milliarden Euro umgesetzt.