Kein Mord, aber Körperverletzung: Einflussreicher Geschäftsmann Janoušek zu drei Jahren Haft verurteilt

Roman Janoušek (Foto: ČTK)

Im März 2012 überfuhr ein Mann in Prag nach einem Auffahrunfall eine Frau, die ihn an der Fahrerflucht hindern wollte. Bei dem Fahrer handelte es sich um Roman Janoušek, einen Geschäftsmann mit Verbindungen in die hohe Politik. In der vergangenen Woche fällte ein Prager Gericht das Urteil: Der umstrittene Lobbyist muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Roman Janoušek  (Foto: ČTK)
Es sei wohl etwas Komisches passiert, er gebe Bescheid, sobald er wisse, was eigentlich geschehen sei. Diese Worte lallte Roman Janoušek im März 2012 in die Kameras der Journalisten. Die Polizei hatte ihn da gerade festgenommen und einen Alkoholwert von 2,2 Promille festgestellt. Zuvor hatte Janoušek mit seinem Porsche eine in Prag lebende Vietnamesin umgefahren und schwer verletzt. Die Frau hatte sich vor das Luxusgefährt des Geschäftsmannes gestellt, um dessen Flucht nach einem Auffahrunfall zu verhindern.

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Für die Staatsanwaltschaft war die Angelegenheit nach umfangreichen Ermittlungen klar: Sie forderte eine Strafe von zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes. Gestützt wurde diese Forderung durch die Einschätzung des Gutachters Robert Sedlák:

„Es gab keinerlei Umstände, die die Sicht des Fahrers auf den rechten vorderen Teil seines Wagens behindert haben, weder in jenem Moment, in dem er losfuhr, noch als sich die Fußgängerin an der rechten Seite des Porsches bewegte. Der Fahrer war sich der Fußgängerin, die sich vor seinem Fahrzeug von links nach rechts bewegte, völlig bewusst.“

Tomáš Kubovec  (Foto: ČTK)
Am Mittwoch vergangener Woche fällte dann das Gericht in Prag sein Urteil. Der Vorsitzende Richter Tomáš Kubovec sagte, dass der Angeklagte Roman Janoušek schuldig sei, und zwar der schweren Körperverletzung sowie der Gefährdung unter Einfluss von Alkohol.

Das Gericht sah jedoch keinen Hinweis auf einen versuchten Mord, die Strafe von drei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Führerscheinentzug blieb daher weit unter den geforderten zehn Jahren Haft. Die Staatsanwältin Jana Kadeřábková ging sofort nach der Urteilsverkündigung in Berufung.

Jana Kadeřábková  (Foto: ČTK)
„Ich kann die Qualifizierung der Straftat nicht akzeptieren. Im Zusammenhang damit halte ich auch die verhängte Freiheitsstrafe für viel zu mild.“

Die Richter hatten die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und eine vorab erfolgte freiwillige die Entschädigungszahlung von 900.000 Kronen (33.000 Euro) an die Geschädigte als mildernde Umstände gewertet. Roman Janoušek selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, er ließ sich von seinem Anwalt Vít Široký vertreten. Široký sagte nach der Verkündung der Strafe, sein Mandant sei niemals der gefährlichen Körperverletzung schuldig, höchstens der fahrlässigen. Nach Beratungen mit Janoušek hat der Anwalt deshalb ebenfalls Berufung eingelegt.

Foto: Barbora Kmentová
Roman Janoušek gilt in Prag als graue Eminenz mit besten Kontakten in die Politik. Immer wieder wird sein Name im Zusammenhang mit Korruptionsskandalen genannt - nachgewiesen werden konnte ihm aber bisher nie etwas.