Lissabon-Begleitgesetze: War Tschechien Deutschland eine Naselänge voraus?

Foto: Europäische Kommission

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Wochen angemahnt: Das Parlament muss mehr Mitspracherecht haben, wenn es um neue Machtbefugnisse für die EU geht. Stichwort Lissabon-Vertrag. Am Dienstag hat man sich in der Berliner Koalition gemeinsam mit den Ländern also zäh auf eine Begleitgesetzgebung geeinigt. In Tschechien gibt es ein ähnliches Gesetz bereits seit Mai. Christian Rühmkorf sprach mit dem Politologen Robert Schuster über die Begleitgesetze in Tschechien und in Deutschland.

Robert Schuster, in Berlin hat man sich auf eine Begleitgesetzgebung zum Lissabon-Vertrag geeinigt. Das Parlament bekommt mehr Mitspracherecht, wenn Kompetenzen nach Brüssel übertragen werden. In Tschechien, das ja für seine zögernde und verzögernde Haltung zum EU-Reformvertrag von Lissabon bekannt ist, gibt es bereits seit vier Monaten ein solches Begleitgesetz, das so genannte gebundene Mandat. Handelt es sich um ein und dieselbe Sache, die erst jetzt in Berlin beschlossen wurde?

„Im Prinzip ist es natürlich die gleiche Sache beziehungsweise es läuft auf das Gleiche hinaus. Das heißt, dass die nationalen Parlamente - in Deutschland also Bundestag und Bundesrat, in Tschechien Abgeordnetenhaus und Senat - stärker in die künftigen Integrationsprozesse innerhalb der Europäischen Union eingebunden werden. Sollte es also in Zukunft bei einem Nachfolge-Vertrag des jetzigen Lissabon-Vertrags zu einer weiteren Verschiebung der Kompetenzen von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene kommen, dann müssen die Parlamentskammern sowohl in Deutschland als auch in Tschechien explizit dieser weiteren Kompetenzübertragung zustimmen. Das ist etwas Neues, was es bislang nicht gegeben hat, aber was auch in einer gewissen Weise dem Geist des Lissabon-Vertrags entspricht. Denn der Lissabon-Vertrag im Gegensatz zu den Vorgängerverträgen bringt ja auch eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente mit sich. Das heißt, in dieser Hinsicht waren die tschechischen Senatoren und Abgeordneten – genauso wie jetzt die deutschen Abgeordneten – eigentlich konsequent in diesem Sinne, dass sie gesagt haben: ´Wir wollen jetzt die Möglichkeiten, die uns der Lissabon-Vertrag gibt, wirklich voll ausschöpfen und nicht nur – sag ich mal – rein theoretisch gefragt werden, sondern wollen auch richtig mitbestimmen, was die EU mitbestimmen darf und was nicht mehr.“

Kann man sagen, dass – was diese Begleitgesetze betrifft – das EU-kritische Tschechien seine Hausaufgaben gründlicher und vor allem früher erledigt hat als Deutschland?

„Das kann man eigentlich nicht so sehen. Denn in Deutschland war ja die Ausgangslage etwas anders. Da hat es ja nicht – sag ich mal – eine Polemik gegeben unter den politischen Eliten, ob jetzt das Land den europäischen Einigungsprozess unterstützen oder blockieren soll. In Tschechien ist ein wichtiger Teil des politischen Spektrums und auch wichtige institutionelle Akteure – wie der Präsident – schon lange Zeit gegen eine weitere Vertiefung der europäischen Integration. Das heißt, das ist eine etwas andere Ausgangslage, und in Tschechien wäre wahrscheinlich eine Zustimmung des Staatsoberhauptes und auch eines wichtigen Teils der zweiten Parlamentskammer, des Senats, zum Lissabon-Vertrag nicht möglich, wenn nicht vorher dieses Begleitgesetz oder dieses gebundene Mandat in Tschechien verabschiedet worden wäre. Ich würde sagen, da ist ein Unterschied, der eben auch die unterschiedliche Einstellung der politischen Eliten in beiden Ländern widerspiegelt.“