Lustrationsgesetze bleiben bestehen

Kommunisten waren nicht erfolgreich (Foto: CTK)

Die so genannten Lustrationsgesetze bleiben auch weiterhin gültig. In diesem Sinne entschied am Mittwoch das tschechische Parlament. Dagmar Keberlova berichtet.

Kommunisten waren nicht erfolgreich  (Foto: CTK)
Die tschechischen Kommunisten waren mit ihrem Vorschlag nicht erfolgreich. Ehemalige hochrangige Funktionäre des kommunistischen Regimes und Agenten der damaligen Staatssicherheit (StB) dürfen also auch weiterhin nicht in der staatlichen Verwaltung arbeiten. Mit den Stimmen der oppositionellen Bürgerdemokraten (ODS) sowie denen der Christdemokraten (KDU-CSL), der Freiheitsunion (US-DEU) und der Hälfte der Sozialdemokraten (CSSD), die gemeinsam die Regierungskoalition bilden, wurde dieser Vorschlag schon in erster Lesung vom Tisch gefegt. Einer der Initiatoren für die Vorlage der Gesetzesänderung, der kommunistische Abgeordnete Vojtech Filip, sagte dem Tschechischen Rundfunk zu diesem Thema:

"Ich bin über den Ausgang der Abstimmung nicht überrascht, weil ich von der Angst in der sozialdemokratischen Fraktion hinsichtlich des möglichen Zerfalls der Koalition gehört habe. Diese Angst hat mich überrascht. Ebenfalls wie die Tatsache, dass einige Personen, die vor zwei Jahren den Entwurf zum Verfassungsgesetz über die Aufhebung des Lustrationsgesetztes unterschrieben hatten, heute dagegen gestimmt haben."

Die Kommunisten wollten erreichen, dass diese Gesetze, die eine Hürde für den Erhalt eines Postens in der Staatsverwaltung darstellen, mit Beginn des nächsten Jahres aufgehoben werden. Unterstützt wurden sie bei der Abstimmung nur von einigen Sozialdemokraten. Das tschechische Innenministerium arbeitet trotzdem an einer Änderung der Gesetze, um sie in Einklang mit den europäischen Rechtsnormen zu bringen. Dabei hat sich das Innenministerium in Polen inspirieren lassen, wie Ales Sulc, der Direktor der Sicherheitsabteilung des Innenministeriums erklärte:

"Bei Aufnahme in eine staatliche Funktion bestätigt die entsprechende Person mittels einer Ehrenerklärung, dass sie weder mit der ehemaligen kommunistischen Geheimpolizei noch mit anderen ähnlichen Institutionen zusammengearbeitet hat. Falls diese Erklärung angezweifelt werden sollte, wird sie vom Innenministerium überprüft. Sollte sich diese Erklärung als unwahrhaft erweisen, wird diese Person aus ihrer Funktion entlassen, und zwar mit der Begründung, dass der Arbeitgeber absichtlich getäuscht wurde."