Lustrationsgesetze bleiben in Kraft

Leute, die im öffentlichen Bereich arbeiten wollen, werden sich auch weiterhin einer Lustration unterziehen müssen. Konkret bedeutet das, dass diejenigen, die sich um Spitzenfunktionen in der Verwaltung, Justiz, Armee oder in öffentlich-rechtlichen Medien bewerben, ein Zeugnis vom Innenministerium darüber vorlegen müssen, dass sie vor 1989 keine Mitglieder oder Mitarbeiter der Staatssicherheit StB waren. Markéta Maurová berichtet.

Die Lustrationsgesetze bleiben in Kraft. Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch den Vorschlag einer Gruppe von 44 sozialdemokratischen Abgeordneten zurückgewiesen, die eine Aufhebung der sog. Lustrationsgesetzte forderten. Das Verfassungsgericht bestätigte nur das Verdikt seines föderalen Vorgängers vom Jahre 1992, der die Passagen über eine "bewusste Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit" aufhob. Der sozialdemokratische Abgeordnete Bohuslav Sobotka erklärte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, warum er und seine Kollegen die Aufhebung der Gesetze initiierten. Ihm zufolge beschränkten sie den Zugang zur Arbeit und stützten sich auf das Prinzip kollektiver Schuld. "Unser wichtigstes Argument lautet, dass seit November 1989 eine lange Zeit vergangen ist. Wir sind der Meinung, das die Risiken, die das Gesetz in den vergangenen Jahren kompensiert hat - und ich muss betonen, dass es diese Risiken gab - also diese Risiken bereits abgeklungen sind." Nach der Aussage des Richters Jiri Malenovsky hat aber der demokratische Staat einen Anspruch, solche Mechanismen zu schaffen, die ihn vor nichtloyalen Beamten schützen. Ähnliche Gesetze gebe es auch in anderen Ländern Europas, betonte er. Das Verfassungsgericht hält jedoch die Lustrationsgesetze nur für zeitweilig. Zukünftig soll der Schutz des Staates in anderen Rechtsnormen verankert sein. Malenovsky forderte deswegen das Parlament nachdrücklich auf, sich mit dem Gesetz über den Staatsdienst ernsthaft zu befassen. "Die Lustrationsgesetze spielen nur in der Zeit eine bedeutende Rolle, bis das Gesetz über den Staatsdienst angenommen wird. Dies erwartet von uns nicht nur die Europäische Union, sondern es wird auch durch die Verfassung gefordert."