Neue Regeln für Wechselstuben beschlossen

Foto: Klára Stejskalová

Der Senat hat den Weg frei gemacht für ein neues Wechselstubengesetz. Die Rechte von Kunden sollen so gestärkt werden.

Alena Schillerová  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Der Senat hat den Kunden von Wechselstuben mehr Rechte eingeräumt. Das Oberhaus segnete am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag des Abgeordnetenhauses durch, wonach Kunden von Wechselstuben eine Rückruffrist zugesichert wird. Diese beträgt allgemein drei Stunden nach Abschluss der Transaktion, bei Wechselautomaten können Kunden die entsprechende Transaktion sogar erst nach drei Werktagen rückgängig machen.

Touristen sowie Einheimische sollen sich so gegen ungünstige Wechselkurse wehren können, erklärte Finanzministerin Alena Schillerová (Partei Ano) den Zweck des Gesetzes. Der Text regelt jedoch nicht nur ein ausgeweitetes Rückrufrecht. In Zukunft müssen Wechselstuben eine klar sichtbare und verbindliche Kursliste aushängen haben.

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Erwartungsgemäß kritisiert der tschechische Verband der Wechselstuben das neue Gesetz. Es sei übertrieb, heißt es in einer Stellungnahme der Branchenvereinigung. Doch auch der Bankenverband hat Einwände gegen die Regeln, die genauso für normale Geldinstitute gelten sollen. Man müsse wegen des Gesetzes seine komplette IT und sein ganzes Rechnungssystem umstellen, so der Verband.

Vor allem in Prag stehen zahlreiche Wechselstuben wegen unlauterer Praktiken in der Kritik. Unter anderem bieten Einrichtungen im Stadtzentrum ungünstige Kurse an oder sie klären ihre Kunden nicht ausreichend über ihre Geschäftsbedingungen auf. Das neue Gesetz muss nun von Staatspräsident Miloš Zeman unterzeichnet werden.