Gegen Abzocke: neue Regeln für Wechselstuben
Wechselstuben in Tschechien sind oft ein Ärgernis für Touristen, diese beschweren sich lautstark im Internet über miese Kurse und hohe Gebühren. Meist betrifft das die Prager Innenstadt. Und das ist schlechte Werbung für das Land. Die tschechische Regierung hat deswegen eine Rücktrittsregel von Geldwechsel-Transaktionen beschlossen. Sie ist seit Montag nun in vollem Umfang gültig. Die Betreiber der Stuben selbst sind teils nicht sehr erfreut, teils bezweifeln sie den Sinn der Maßnahme.
Gerade die Angebote der Wechselstuben sind bisher nicht leicht zu überblicken gewesen, selbst wenn man Tschechisch spricht. Häufig wurden Gebühren für den Tausch verlangt. Und einige Umtausch-Büros gaben auch zwei unterschiedliche Kurse an. Deswegen hat die Nationalbank im vergangenen Jahr Strafen in einer Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Kronen (über 100.000 Euro) verhängt.
„Ein häufiges Vergehen war die Veröffentlichung von günstigeren Angeboten, sogenannten VIP-Kursen. Das wurde häufig so gemacht, dass diese nicht vom jeweiligen Listen-Kurs unterschieden werden konnten“, so Nationalbank-Sprecherin Denisa Všetičková.
Mit den Gebühren und den Sonderkursen ist jetzt Schluss. Doch vor allem kann man innerhalb von drei Stunden nach dem Geldtausch diesen wieder rückgängig machen. Dazu braucht es keine Angaben von Gründen. Denisa Všetičková:
„Wir haben die Maßnahme auch deswegen eingeführt, weil es immer wieder zu Unklarheiten über den Wechselkurs und die Gebühren gekommen ist. Manchmal wurden Klienten sogar gezwungen, zusammen mit dem Tausch auch Waren zu überhöhten Preisen zu kaufen – vor allem Stadtpläne und Reiseführer.“Summen bis zu 1000 Euro müssen die Wechselstuben in voller Höhe rückerstatten. Geht der Betrag darüber, liegt es am jeweiligen Geschäft, ob man auch diesen Teil wiederbekommt.
In jedem Fall sind die Wechselstuben verpflichtet, die Kunden über ihre neuen Rechte aufzuklären – und zwar auf Tschechisch und Englisch. Das soll eigentlich auf den Kassenbons geschehen. Doch am Montag waren darauf noch längst nicht alle vorbereitet. Pavel Fromberger betreibt eine Wechselstube in Prag:
„Abrechnungen und weitere Dokumente sollen in elektronischer Form vorliegen. Das kann ich aber noch nicht gewährleisten. Deswegen habe ich improvisiert und Infoblätter ausgedruckt. Jetzt muss ich hoffen, dass nicht sofort kontrolliert wird, sondern eine Übergangsfrist besteht – zumindest bis eine neue Software auf dem Markt ist.“Der Tschechische Rundfunk hat Softwarefirmen darauf angesprochen. Sie meinen, dass bei ähnlichen Änderungen meist eine Frist von sechs bis zwölf Monaten eingeräumt wird. Doch bei der Nationalbank sieht man das anders.
„Über das Gesetz wurde fast zwei Jahre lang verhandelt. Und eigentlich ist es bereits zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Die Wechselstuben hatten also genügend Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten“, sagt Sprecherin Markéta Fišerová.
Pavel Fromberger stellt allerdings eine weitere Frage: Werden gerade ausländische Kunden das Kleingedruckte auf den Kassenbons überhaupt verstehen? Er selbst bezweifelt das:„Der Kassenbon wird einen halben Meter lang sein, wenn der Text auch zu lesen sein soll. Darin muss unter anderem stehen, dass bis zu einer Summe von 1000 Euro zurückgetauscht werden kann und wie mit Summen darüber umgegangen wird. Außerdem müssen die Öffnungszeiten genannt sein sowie eine Karenzzeit am nächsten Öffnungstag, falls der Umtausch spät erfolgt ist. Die Ausländer werden daraus sicher nicht klüger werden.“
Allerdings könnte sich vielleicht auch in den sozialen Medien herumsprechen, welche Rechte die Kunden von tschechischen Wechselstuben mittlerweile haben…
Die Tschechische Nationalbank informiert auf Ihren Webseiten über die neuen Regeln für Wechselstuben, und zwar auf Tschechisch und Englisch unter dieser Adresse: www.cnb.cz/cs/dohled_financni_trh/legislativni_zakladna/smenarny/informace_o_pravech_zakaznika.html