Neue Straßenverkehrsordnung: Winterreifenpflicht und vereinfachtes Strafpunktesystem
Auf die Autofahrer kommen in Tschechien demnächst Neuerungen zu. So hat das tschechische Abgeordnetenhaus einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Diese führen zum Beispiel eine Winterreifenpflicht ein, die von November bis März gilt. Zudem soll das Strafpunktesystem vereinfacht werden: Die Zahl der Vergehen, die mit Strafpunkten geahndet werden, wurde reduziert.
„Aus dem Strafpunktesystem wurden jene Vergehen herausgenommen, die die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährden. Das sind Vergehen, für die es ein oder zwei Strafpunkte gibt. Auf der anderen Seite wurden einige jener Vergehen mit mehr Strafpunkten belegt, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und die zu Unfällen führen können.“
Schärfer geahndet werden so zum Beispiel gefährliche Überholmanöver. Keine Strafpunkte soll es mehr unter anderem für leichte Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geben. Aber sie bleibt weiter strafbar bei Bußgeldern von umgerechnet bis zu 100 Euro. Als leichte Überschreitung gelten fünf Stundenkilometer mehr in Ortschaften und zehn Kilometer mehr außerhalb Ortschaften.
Seit Monaten oder sogar Jahren wird in Tschechien diskutiert, ob die Null-Promille-Grenze bei Alkohol am Steuer bestehen bleiben soll. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung wurden ursprünglich im Senat entworfen, und dieser wollte ein geringeres Bußgeld einführen für Autofahrer mit bis zu 0,3 Promille Alkohol im Blut. Die Abgeordneten schmetterten dies jedoch ab, weiter drohen also umgerechnet bis zu 800 Euro Strafe bei auch nur ein bisschen Alkohol am Steuer. Verkehrsminister Vít Bárta zeigte sich zufrieden:
„Jedes Kokettieren damit, dass ein Bier hinterm Steuer noch zu dulden sei, ist mit mir einfach nicht zu machen. Wir brauchen null Toleranz für Alkohol am Steuer.“Verkehrsminister Bárta bestätigte damit die Linie, die bereits Premier Petr Nečas im vergangenen Jahr vorgegeben hatte. Nečas hatte gewarnt, dass es bei seinen Landsleuten nicht bei einem Bier bliebe, würde erstmals an der Null-Promille-Grenze gekratzt.
Neu hereingenommen in den ursprünglichen Gesetzentwurf des Senats wurde hingegen die Abschaffung der Schilder, die über Geschwindigkeitsmessungen der Gemeindepolizei informieren. Bisher muss die örtliche Polizei am Straßenrand per Verkehrsschild ankündigen, wo sie misst. Nun soll wie in Deutschland verfahren werden. Der Verkehrsexperte Robert Šťastný hält dies für vernünftig:
„Wenn zum Beispiel in der Straßenbahn angekündigt würde, dass an der nächsten Haltestelle der Fahrkarten-Kontrolleur zusteigt, dann würde sich niemand mehr eine Fahrkarte kaufen, sondern nur einfach rechtzeitig aussteigen. So ist es auch bei der Geschwindigkeit. Die Vorschriften gelten allgemein und auf jedem Meter Straße. Überall in den Gemeinden kann ein Kind oder ein Fußgänger auftauchen. Es macht keinen Sinn, wenn die Vorschriften nur auf 200 Metern gelten.“
Der Gesetzentwurf geht nun zurück in den Senat zur Beurteilung. Ein mögliches Veto oder Änderungen des Senats kann das Abgeordnetenhaus überstimmen. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte die endgültige Form der neuen Straßenverkehrsordnung also dem entsprechen, was vergangene Woche beschlossen wurde.