Neues Gesetz für genveränderte Landwirtschaftserzeugnisse

Seit Jahren wird in Tschechien auf Versuchsflächen genverändertes Saatgut getestet. Jetzt hat das tschechische Unweltministerium eine weitere Genmaissorte in den Feldversuch geschickt. In der Europäischen Union muss derweil der Ministerrat in den kommenden drei Monaten entscheiden, ob gentechnisch veränderte Pflanzen für den europäischen Markt freigegeben werden. Diese Entscheidung wird dann auch die Zukunft der tschechischen Landwirtschaft bestimmen. Daniel Satra berichtet.

Vergangene Woche hat Tschechien eine Gesetzesnovelle zu so genannten "genmodifizierten Organismen", kurz GMO, abgestimmt. Das neue Gesetz ist laut Umweltministerium im Einklang mit geltendem EU-Recht. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat nun das Ministerium einen neuen Genmais für den Freilandversuch auf tschechischen Ackern freigegeben. Der Verkauf von genverändertem Saatgut und Genmais bleibt jedoch noch untersagt. Dies kann sich mit dem EU-Beitritt schnell ändern. Über die neue landwirtschaftliche Lage in Tschechien sagte die Sprecherin des Umweltministeriums Karolina Sulová gegenüber Radio Prag:

"In der vergangen Tagen hat das Umweltministerium zugestimmt, den so genannten Beta-Mais freizugeben. Diese Entscheidung heißt aber noch nicht, dass der Genmais kommerziell angebaut wird, wenngleich es der erste Schritt für die so genannten Versuche zur Sortenregistrierung nach dem Gesetz zu Saatgut und Aussaat ist."

Erst wenn eine Sorte registriert ist, darf sie auch verkauft und angebaut werden. Wann dies bei genverändertem Saatgut in Tschechien der Fall sein wird, ist nach Angaben von Sulová bisher nicht abzuschätzen. Bei Greenpeace stößt das neue Gen-Gesetz auf Ablehnung. Denn es missachte die Empfehlung der Europäischen Kommission, die dazu auffordert alle Informationen über genveränderte Erzeugnisse im Internet frei zur Verfügung zu stellen, heißt es bei den tschechischen Umweltschützern. Ihr Sprecher Václav Vasku sagte dazu:

"Dieses neue Gesetz schreibt fest, dass die Informationen gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht werden. Sie werden nur dann mitgeteilt, wenn - und jetzt zitiere ich: ‚ein begründetes Interesse bewiesen werden kann'. Das heißt, dass jeder Landwirt, der wissen will, ob sein Nachbar vielleicht genveränderte Erzeugnisse anbaut, auf komplizierte Weise wird beweisen müssen, dass er ein Recht auf diese Information hat. Dies steht zum Beispiel im direkten Widerspruch zum Gesetz des freien Zugangs zu Informationen."

Noch sei nicht klar, ob die EU ein Register erstellen wird, das die Namen der zum Anbau und Verkauf freigegebenen Gen-Sorten beinhaltet. Klar sei jedoch, dass zum Schutz des Verbrauchers alle Gen-Produkte kennzeichnungspflichtig sind. Das gilt auch in Tschechien.