Neues Mediengesetz

Zum Anhören des folgenden Beitrags im Format Real Audio klicken Sie bitte hier: Seit Dienstag ist es also soweit: Mit den Stimmen der regierenden Sozialdemokraten, der Bürgerdemokraten und der Kommunisten verabschiedete das Abgeordnetenhaus die lange erwartete Novelle zum Mediengesetz. Wie der Gesetzesentwurf aussieht und warum auch aus den Reihen der Regierung längst nicht alle für das neue Gesetz sind, erfahren Sie von Olaf Barth.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitigen Sendeanstaltenbetreiber einen einmaligen Anspruch auf eine automatische Verlängerung ihrer Lizenzen haben. Gemäß der Gesetzesvorlage ist es möglich, die Fernsehlizenz um 12 und die Rundfunklizenz um 8 Jahre zu verlängern. Betreiber, die das Mediengesetz jedoch wiederholt verletzt haben, müssen damit rechnen, dass ihr Antrag auf Verlängerung der Sendeberechtigung abgelehnt wird.

Nach allgemeiner Ansicht, soll das neue Gesetz - dem Senat und Präsident aber erst noch zustimmen müssen - eine stärkere Vernetzung von Medienbetreibern ermöglichen. Die Fusion zweier überregionaler Rundfunk- oder Fernsehanstalten wird aber weiterhin verboten bleiben.

Kulturminister Pavel Dostal sprach sich entschieden gegen das neue Mediengesetz aus und bezeichnete es in seiner gegenwärtigen Form als diskriminierend, da es die Monopolisierung des Medienmarktes begünstige. Stein des Anstoßes ist für Pavel Dostal der Aspekt der automatischen Verlängerung der Sendelizenzen. Dies diskriminiere jene Unternehmer, die neu auf den Markt wollen, erklärte der Kulturminister.

Der Vorsitzende der Medienkommission Ivan Langer (ODS) hält jedoch Dostal entgegen, dass wenn überhaupt etwas diskriminierend sei, dann die Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Ein weiteres Novum der Gesetzesvorlage ist die Einführung von Quoten für europäische Produktionen - d.h. mindestens die Hälfte des Programms eines Senders muss aus europäischen Produktionen bestehen.

Die Sendeanstalten werden außerdem für den Jugendschutz in die Verantwortung genommen, sie sollen nämlich auf für Jugendliche ungeeignete Filme und Berichte im Voraus aufmerksam machen. Möglicherweise wird also die alte kommunistische Kennzeichnung für nicht jugendfreie Sendungen - das berühmtberüchtigte Sternchen - wieder eingeführt.

Autor: Olaf Barth
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