Tschechisches Fernsehen bzw. sein Generaldirektor machen Schlagzeilen
Ist Jiri Balvin Generaldirektor des Tschechischen Fernsehens(CT) oder ist er es nicht? Über diese Frage können sich dieser Tage viele den Kopf zerbrechen. Am Mittwoch hat nämlich das Gericht des 4. Prager Stadtbezirks entschieden, dass der Beschluss des Fernsehrates vom 30.Oktober über Balvin´s Ernennung zum CT-Generaldirektor ungültig sei. Damit hat das Gericht der Beschwerde von Evzen Hlinovsky, einem der nicht erfolgreichen Bewerber für diesen Posten, stattgegeben.
"Einer unserer Vorwürfe, die wir zur Geltung gebracht haben, ist, dass der Fernsehrat bzw. das Tschechische Fernsehen bei dem Auswahlverfahren nicht entsprechend transparent vorgegangen ist", sagte Vasko. Ihm zufolge war die Auswahl des Kandidaten für den Posten des CT-Generaldirektors nicht objektiv. Einige Kandidaten - so Vasko - seien bevorzugt, einige wiederum benachteiligt worden. Hlinovsky gehörte seiner Meinung nach zu den letzteren. Dies habe das Gericht im Prinzip bestätigt, meinte er.
Das Urteil des Prager Bezirksgerichts ist aber nicht (rechts)wirksam und es ist anzunehmen, dass der Fernsehrat in die Berufung gehen wird. Sein Vorsitzender Jan Mrzena wollte am Donnerstag das Urteil nicht kommentieren mit dem Hinweis, man warte zunächst auf die schriftliche Benachrichtigung des Gerichts.
Die Anwältin Zdena Hulova, Mitglied des Fernsehrates und Zeugin in diesem
Gerichtsverfahren verwies darauf, dass die Klage nicht gegen den Fernsehrat, sondern gegen das Tschechische Fernsehen gerichtet wurde. Der Fernsehanstalt - so Hulova - stehe aber nicht zu, einen Beschluss des Fernsehrates aufzuheben.
Hiermit stellt sich aber auch die Frage nach der Auslegung des Gesetzes über das Tschechische Fernsehen: Kann ein Gericht einen Beschluss des Fernsehrates aufheben? Der Fall "Balvin" gibt also Veranlassung, vieles zu klären. Sollte nämlich das Urteil über den CT-Generaldirektor rechtskräftig werden, dann wäre alles , was dieser seit Oktober 2001 unterschrieben hat, ungültig.