Neu im Jahr 2003: Ausländer können in Tschechien Notruf 112 benutzen
Das neue Jahr 2003 hält auch in Tschechien wieder einige Veränderungen bereit. Über einige davon, insbesondere über jene, die die tschechischen Bürger selbst betreffen, haben wir Sie in vorangegangenen Sendungen bereits informiert. Daher geben wir Ihnen heute einen kleinen Überblick über jene Dinge, die Ihnen bei einem Aufenthalt in Tschechien ab sofort zugute kommen oder auf die Sie besonders achten sollten. Lothar Martin fasst zusammen.
Die für den 15. und 16. Juni anberaumte Volksbefragung über den EU-Beitritt gilt fraglos als eine der wichtigsten Entscheidungen in der noch jungen Geschichte der Tschechischen Republik. Doch egal wie diese Entscheidung letztlich ausfallen wird, in Gesetzgebung und praktischen Vorkehrungen geht Tschechien weiter Schritt für Schritt auf die Union zu. So ist es seit dem Neujahrstag möglich, in Tschechien auch den für alle EU-Staaten einheitlichen Notruf 112 zu nutzen. Zu den Gründen dafür sagte die Sprecherin der Generaldirektion der tschechischen Feuerwehrkorps Sona Jindráková:
"Diese Notrufnummer soll insbesondere den sich in Tschechien aufhaltenden Ausländern helfen, ihre Notsituation, in der sie sich eventuell befinden könnten, zu erleichtern. Zum einen kennen höchstwahrscheinlich viele Ausländer die tschechischen Notrufnummern nicht und zum anderen können sie sich über die Notrufnummer 112 auch in einer Fremdsprache verständigen."
In Tschechien gelten darüber hinaus weiterhin die landesinternen Notrufnummern 150 für die Feuerwehr, 155 für die Erste Hilfe und 158 für die Polizei.
Mehr entgegen kommt auch den in Tschechien Asyl beantragenden Ausländern das neue Asylgesetz. Es sieht vor, dass sich die nach ihrem Asylgesuch abgelehnten Antragsteller nun in zweiter Instanz an eines der hiesigen Kreisgerichte und in dritter Instanz an das Oberste Verwaltungsgericht in Brno/Brünn betreffs der Prüfung ihres Antrags wenden können. Härter bestraft werden demgegenüber Grenzverletzer, das heißt Personen, die keinen offiziellen Übergang für den Grenzübertritt benutzen. Damit soll vor allem die oft etwas lockerer gehandhabte Praxis an der tschechisch-slowakischen Grenze eingedämmt werden, an der entsprechende Sünder zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Kronen belegt werden. Saftige Strafen ereilen ebenso Umweltsünder, insbesondere Müllverbrennungsanlagen und Heizwerke, die die enger gezogenen Abgasvorschriften nicht einhalten. Mehr und öfter werden jetzt zudem die innerstädtischen Parksünder zur Kasse gebeten. Der Grund: Die in vielen Städten neben der staatlichen Polizei operierende Stadtpolizei, zu erkennen an der Aufschrift "Mestská policie", besitzt ab sofort größere Kompetenzen. Dazu erklärte die Sprecherin der Pilsener Ordnungshüter Pavla Vaníková u.a.:
"In vielen Fällen war es bisher nicht möglich, ein Vergehen an Ort und Stelle zu ahnden, da unsere Wachleute dazu nicht die erforderliche Kompetenz besaßen. Das ist nun anders, so dass wir in einigen Fällen auch dazu übergehen werden, falsch parkende Autos abzuschleppen."
Also, gehen Sie mit offenen Augen bei ihrem Aufenthalt durch Tschechien und informieren Sie sich gegebenenfalls vor Ort. Dann bleibt Ihnen auch im Jahr 2003 so manches Ärgernis erspart.