Sanierung der Wirtschaft: Reform des Rentensystems und Steueränderungen

Altersgrenze für die Pensionierung wird auf 63 Jahre erhöht

Die Reform öffentlicher Finanzen, die die tschechische Wirtschaft sanieren soll, gewinnt klarere Züge. Eine Reform des Rentensystems sowie Änderungen im Steuersystem wurden am Sonntag auf der Sitzung der Minister in Kolodeje bei Prag beschlossen. Markéta Maurová berichtet.

Hohe Schulden, die sich in der Staatskasse häufen, haben die Regierung dazu bewogen, eine umfangreiche Rentenreform vorzubereiten. Die Änderungen sind auch deswegen nötig, weil in dreißig Jahren um eine Million weniger Tschechen als heute arbeiten werden, während umgekehrt die Zahl der Rentner rasch steigen wird. Bereits vor einer Woche wurde die Erhöhung der Altersgrenze für die Pensionierung auf 63 Jahre unterstützt, nun einigten sich die Minister auch auf Änderungen im System der Rentenauszahlung. Die Höhe soll davon abhängen, wie lange man arbeitete bzw. wie hoch die Einkommen waren. Das neue System, das als "System der Zuschüsse" bezeichnet wird, setzt voraus, dass jeder Bürger selbst für sein symbolisches Rentenkonto sparen wird. Vizepremier Pavel Rychetsky dazu:

"Ähnlich wie in Skandinavien wird jeder bestimmen, wann er in die Rente geht, nachdem er seine 25 Jahre Arbeit erfüllt hat. Seit dem Jahr 1965 wird bei der Sozialversicherung jedes Jahr weniger eingenommen, als ausgezahlt, und zwar in diesem Jahr bereits um 10 Milliarden Kronen weniger. Die einzige Möglichkeit besteht in dem Versuch, dieses Budget auszugleichen und danach auf das System der Zuschüsse überzugehen."

Bohuslav Sobotka - rechts  (Foto: CTK)
Ein weiterer Verhandlungspunkt waren Kürzungen in der Sozialhilfe und der Krankenversicherung, und zwar besonders bei Leuten mit niedrigen Einkommen. Finanzminister Bohuslav Sobotka hat noch weitere Vorschläge, wie die Bilanz der öffentlichen Finanzen verbessert werden kann:

"Zu unserer Agenda zählen Besitzerklärungen, Registrierungskassen, die Errichtung einer Finanzpolizei sowie notwendige Modernisierungsschritte im Bereich der Sozialunterstützung und der Krankenversicherung und im Bereich des Steuersystems."

Zu dem Letztgenannten gehören eine schrittweise Senkung der Einkommenssteuer bei juristischen Personen von 31 auf 24 Prozent sowie Erhöhung der Verbrauchssteuer bei Alkohol und Zigaretten. Nicht durchgesetzt wurde die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer unter den nächsten Verwandten.