Nordböhmische Gemeinde verbietet Staatsbeamten den Zutritt
Der nordböhmische Ort Jindrichovice pod Smrkem/ Heinersdorf im böhmisch-sächsisch-polnischen Dreiländereck hat aus Protest gegen "überhand nehmenden Verwaltungsaufwand" Staatsbeamten den Zutritt zur Kommune grundsätzlich verboten. Beamten, die das Bürgermeisteramt ohne Absprache aufsuchten, droht sogar eine Strafe. Dagmar Keberlova berichtet.
Unseren Hörern könnte diese Gemeinde bekannt sein. Wir haben sie besucht, als dort im Frühjahr die Windenergiekraftwerke in Betrieb gesetzt wurden. Der Bürgermeister der Gemeinde, Petr Pavek, schreckt vor großen Plänen nicht zurück und dass beweist auch seine jetzige Entscheidung. Zu viel Bürokratie und wenig Zeit für die eigene Arbeit, damit begründet er die neue Regel:
"Es geht nicht nur um die Prager Beamten, sondern um Beamten im Allgemeinen. Es ist eine Art, um Respekt zu erzwingen. Wir sind als kleine Gemeinde mit zwei oder Angestellten mit der Bürokratie und mit den Aufgaben seitens der Ministerien überfordert. Es ist zu viel und dadurch wird das Verhältnis unserer Arbeit für die Gemeinde und für den Staat ungleichmäßig verteilt. Wir arbeiten jetzt mehr und mehr für den Staat und für die Bürokratie und weniger für die Gemeinde. Und das betrachten wir für nicht haltbar."
Den Beamten, die ohne Absprache die Gemeinde besuchen, drohe eine Geldbuße bis umgerechnet 313 Euro, steht im Beschluss des Ortsrats. Beamte müsste zudem für eine Stunde mit Bürgermeister Petr Pavek rund 30 Euro zahlen, heißt es. Ich fragte Bürgermeister Pavek, ob er schon Reaktionen vernommen hat und wie sehen diese aus?
"Ich habe eine Unmenge von Reaktionen bekommen und 99Prozent der Reaktionen kommen von Gemeinden oder von Bürgern. Diese sind alle begeistert und begrüßen es. Von den Beamten habe ich natürlich auch einige Reaktionen, die meisten sind neutral oder ein bisschen zurückhaltend. Nur eine ist wirklich negativ, ein Beamte hat sich durch das Symbol, das wir als Bestandteil der Verordnung erlassen haben, beleidigt gefühlt."
Der Ort will seinen Beschluss bis vor das Verfassungsgericht verteidigen.