Steuerreform: Preissteigerung und Kompensierungen für Familien

Sieben Stunden brauchten die Koalitionspartner am Sonntag, um sich auf eine Steuerreform zu einigen. Nachdem man bereits einen Konsens bezüglich der Mehrwertsteuer gefunden hatte, gingen die Verhandlungen reibungslos weiter. Markéta Maurová berichtet.

Die Chefs der Regierungsparteien haben am Sonntagabend die umfangreichsten Änderungen im Steuerrecht der vergangenen zehn Jahre vereinbart. Diese sollen zunächst eine deutliche Preissteigerung und nachfolgend Vergünstigungen für Familien mit Kindern sowie für Betriebe bringen. Nach langer Zeit soll sich der Prozentsatz bei der wichtigsten tschechischen Steuer, der Mehrwertsteuer, ändern, sie soll von 22 auf 19 Prozent sinken. Allerdings werden zahlreiche Dinge, bei denen früher der so genannte ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent galt, auf 19 Prozent angehoben. Dabei handelt es sich etwa um Wasserpreise, Dienstleistungen im Hotelgewerbe, Eintrittskarten im Kultur- und Sportbereich, Hygieneartikel usw. Die ermäßigte Mehrwertsteuer bleibt bei einer Reihe von Produkten in der bisherigen Höhe, d.h. bei 5 %, betonte Premier Vladimir Spidla nach den Gesprächen:

"Zu diesem 5-prozentigen Satz werden folgende Dinge zugeordnet: Lebensmittel und Getränke, Medikamente, Wärmelieferungen, Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Wohnen, Bücher und Zeitungen, Kinderautositze und Windeln, Begräbnisdienstleistungen, Personenverkehr im Inland."

Das Kabinett Spidla will die für den Mai geplante Verteuerung vor allem bei Familien mit Kindern kompensieren.

"Ab 1. Mai 2004 wird das Kindergeld um 1000 Kronen monatlich dauerhaft erhöht. Zum 1. Juni 2004 wird ein einmaliger Kinderbeitrag in Höhe von 2000 Kronen für jedes Kind ausgezahlt, und zwar an Familien, die Anspruch auf Kindergeld erheben können."

Außerdem wird die Regierung zum 1. Juli allen Rentnern einmalig 1000 Kronen auszahlen. Weitere Veränderungen zu Gunsten der Familien werden ab nächstem Jahr geplant:

"Ab 1. Januar 2005 wird die gemeinsame Versteuerung für Ehepaare eingeführt. Ab 1. Januar 2005 wird der Kinderfreibetrag durch eine Steuerermäßigung abgelöst."

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer soll dem Staat rund 8 Milliarden in diesem Jahr und etwa 17 Milliarden Kronen im Jahr 2005 erbringen. Ab 2006 wird jedoch der Staat in Folge der genannten Vorteile für die Familien sowie von schnelleren Steuerabschreibungen bei Betrieben weniger Einkommenssteuern erheben.