Lex Benes: Kein Veto und keine Unterschrift des Präsidenten

Vaclav Klaus

Das Gesetz über die Verdienste des ehemaligen tschechoslowakischen Staatsoberhauptes Edvard Benes war stets umstritten, entsprechend kompliziert war auch seine Entstehungsgeschichte. Nach einiger Verwirrung über die erforderliche Unterschrift oder das eventuelle Veto des Präsidenten kann das Gesetz nun aber doch in Kraft treten. Mehr von Gerald Schubert:

Edvard Benes  (1939)
Edvard Benes hat sich um den Staat verdient gemacht. Das ist auch schon der gesamte Wortlaut jenes Paragraphen, der in den letzten Monaten im tschechischen Parlament die Gemüter erhitzt hat. Zunächst vom Abgeordnetenhaus beschlossen, wurde er von der oberen Parlamentskammer, dem Senat, wieder an die Abgeordneten zurückverwiesen. Dort wurde dieses Veto Mitte April mit klarer Mehrheit wieder überstimmt. Der letzte Schritt im Legislativprozess sollte dann die Unterschrift von Präsident Vaclav Klaus sein. Dieser jedoch hat sich von der "Lex Benes" nie wirklich begeistert gezeigt:

"Ansichten über die Geschichte, die wir heute nicht mehr direkt erleben, in ein paar Worte eines Gesetzes zu packen und damit die Aussage des Parlaments über irgendeinen Menschen oder irgendeine Zeit zu bekräftigen, das ist glaube ich eine sehr problematische Sache."

Ebenfalls problematisch für Klaus: Hätte er das Gesetz mit einem Veto belegt und damit ein zweites Mal an das Abgeordnetenhaus retourniert, dann hätte er sich - wie er selbst sagte - den Angriffen auf Edvard Benes aus dem In- und dem benachbarten Ausland quasi angeschlossen. Gerade in Deutschland und Österreich hatten ja Vertreter der Sudentendeutschen Landsmannschaft das Gesetz massiv kritisiert. Denn sie bringen den Namen Edvard Benes vor allem mit den Benes-Dekreten und mit der Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg in Verbindung.

Vaclav Klaus
Der Streit über die Verdienste von Benes dürfte aber international letztlich kaum für Aufregung sorgen. Als Ende Februar der deutsche Außenminister Joschka Fischer zu Besuch in Prag war und auf die gerade vom Parlament beschlossene Lex Benes angesprochen wurde, da verwies er auf die Deutsch-tschechische Erklärung des Jahres 1997, in der sich beide Seiten zu ihrer Verantwortung für die Vergangenheit bekannt hatten:

"Was die Geschichte betrifft, so gilt für unsere Beziehung die Deutsch-tschechische Erklärung. Darauf kann man aufbauen."

Und Vaclav Klaus? Er löste sein Problem mit der Lex Benes, indem er seine fünfzehntägige Einspruchsfrist verstreichen ließ. Es gibt nun keine Unterschrift und auch kein Veto. Dafür aber interessanten Gesprächsstoff für Verfassungsexperten und eine Lex Benes, die mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.