Erträge aus elektronischen Registrierkassen weiter gestiegen

Foto: Ondřej Tomšů

Dank der elektronischen Registrierkassen konnte der tschechische Staat im Jahr 2018 Mehrwertsteuer-Einnahmen von 12,3 Milliarden Kronen (480 Millionen Euro) verbuchen. Das sind um rund 600 Millionen Kronen (23,4 Millionen Euro) mehr, als das Finanzministerium noch im September 2018 prognostiziert hatte. Im Vergleich zum Jahr 2017 sind die Einnahmen aus der Registrierkassenpflicht um 4,4 Milliarden Kronen (156 Millionen Euro) gestiegen. Das gab Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) am Donnerstag auf einem Kongress in Olomouc / Olmütz bekannt.

Foto: Ondřej Tomšů
Die Registrierkassenpflicht in Tschechien wurde am 1. Dezember 2016 eingeführt. Sie galt zunächst für das Gaststätten- und Hotelgewerbe. Als deren zweiter Stufe müssen seit März 2017 auch alle Groß- und Kleinhändler ihre Verkaufsbewegungen registrieren lassen. Mit den elektronischen Registrierkassen wird jede Einnahme des jeweiligen Betriebs so unmittelbar auch dem Finanzamt bekannt. Das soll den Steuerbetrug verhindern.

Noch nicht vollzogen sind die sogenannte dritte und vierte Welle der Registrierkassenpflicht. Sie sollen Imbissbuden, Bauernmärkte, die Dienstleistungen von Anwälten und Buchhaltern sowie ausgewählte Handwerke betreffen. Der Beginn der dritten und vierten Stufe wurde jedoch im Jahr 2017 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts bis auf weiteres verschoben.

Alena Schillerová  (Foto: ČT24)
Falls man diese beiden Wellen bereits gestartet hätte, wären für dieses Jahr Einnahmen von 14,6 Milliarden Kronen und im nächsten Jahr Einnahmen von 17,5 Milliarden Kronen zu erwarten, heißt es in der Prognose des Finanzministeriums vom vergangenen September. Doch auch so habe die Registrierkassenpflicht ihre Wirkung nicht verfehlt. Im Gegenteil, neben den Einnahmen aus Mehrwert- und Einkommenssteuer habe sie auch einen positiven Einfluss auf die Bezüge aus der Lohnsteuer, sagt Finanzministerin Schillerová. Denn hier habe sie die Bedingungen begradigt und die Auszahlung von nichtversteuerten Arbeitsprämien sei zurückgegangen.