Erleichterungen in der Registrierkassenpflicht
Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen sollen laut einer Gesetzesvorlage der Regierung nicht elektronisch abrechnen müssen.
Außerdem soll der Mehrwertsteuersatz für bestimmte Dienste und Güter gesenkt werden. Dazu gehören dem Regierungsvorschlag nach unter anderem gastronomische Dienste, Reinigungsarbeiten, die häusliche Pflege, Wasser, Schnittblumen sowie gezapftes Bier. Für all das sollen anstatt 15 Prozent nur noch 10 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.
Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) begründete dies mit dem Ziel, die Abgabebelastung für Unternehmer zu senken: „Die Bilanz nach dem ersten Jahr der Registrierkassenpflicht im Gastgewerbe hat gezeigt, dass trotz eines niedrigeren Mehrwertsteuersatzes der Umfang der Steuerzahlungen gestiegen ist.“Über den Gesetzesvorschlag der Regierung wird allerdings erst noch im tschechischen Parlament verhandelt.Im Dezember 2016 hatte der damalige Finanzminister und heutige Premier Andrej Babiš die Registrierkassenpflicht eingeführt. Das bedeutet, dass schrittweise alle Unternehmer ihre Umsätze über eine elektronische Registrierkasse abrechnen. Die Kassen sind dabei online mit dem Finanzministerium verbunden, so dass dort alle Abrechnungen geprüft werden können. Damit soll Mehrwertsteuerbetrug verhindert werden. Als erste wurden Gastbetriebe und Restaurants registrierkassenpflichtig, dann folgte im März 2017 der Einzel- und Großhandel.
Noch nicht geklärt ist, wann die dritte und vierte Phase der Registrierkassenpflicht anläuft. Bei ihr sollen Gewerbetreibende und Handwerker hinzukommen. Laut Schillerová wird der Termin ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des von der Regierung nun gebilligten Gesetzes liegen.