Reverse Charge gebilligt

Foto: Pixabay / Public Domain
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Die EU-Finanzminister haben sich auf eine Maßnahme gegen Steuerflucht geeinigt. Eingebracht wurde sie von Tschechien.

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Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich am Dienstag in Luxemburg auf Regeln geeinigt, die eine Einführung des sogenannten Reverse-Charge-Mechanismus ermöglichen sollen. Der Vorschlag sieht vor, dass sich die Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen nach der Adresse des Empfängers richtet. Mit dieser Maßnahme will man eine weitverbreitete Form des Steuerbetrugs verhindern. Der Korrespondent des Tschechischen Rundfunks in Luxemburg, Viktor Daněk, erklärt das Prinzip.

„Es handelt sich um den sogenannten Karussellbetrug. Dabei wird missbraucht, dass die Waren beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit sind. Der Verkäufer lässt sich die Steuer vom Finanzamt erstatten. Das Finanzamt will diese dann von dem Zwischenlieferer erheben, diesen gibt es aber inzwischen nicht mehr, weil es sich um eine von einem Strohmann geführte Firma handelt. Dabei gibt es in der Kette von Käufern und Verkäufern mehrere solcher Scheinfirmen. Das erschwert zusätzlich die Enttarnung des Betrugs.“

Andrej Babiš und Emmanuel Macron  (Foto: Archiv des tschechischen Außenministeriums)
Beim „Reverse Charge-Modell“ verschiebt sich die Steuerpflicht ans Ende der Lieferkette auf den Leistungsempfänger. Damit entfällt die betrugsanfällige Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Land des Absenders.

Entworfen wurde der ganze Mechanismus in Prag, denn Tschechien setzt sich seit vier Jahren für ein entsprechendes System ein. Die Maßnahme wurde von Andrej Babiš (Ano) noch in seiner Funktion als Finanzminister vorgeschlagen. Dagegen war langfristig Frankreich, das zuletzt im Mai den Entwurf blockierte. Jüngst wer Reverse-Charge-Mechanismus ein Thema der Verhandlungen von Babiš und Frankreichs Präsident Emanuel Macron am Rande des EU-Gipfels im September in Salzburg.

Viktor Daněk  (Foto: Khalil Baalbaki,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Die Regelung hat aber auch ihre Grenzen. Damit ein EU-Land den Reverse Charge-Mechanismus anwenden kann, müssen mindestens 25 Prozent entgangener Mehrwertsteuereinnahmen auf Karussellbetrug zurückzuführen sein. Zudem kommen nur Waren und Dienstleistungen über einem Schwellenwert von 17.500 Euro pro Transaktion in Frage. Viktor Daněk ergänzt:

„Die Anwendung des Mechanismus soll zeitlich beschränkt werden. Denn die EU-Kommission bereitet ein eigenes, endgültiges System der Mehrwertsteuerregelung vor.“

Das neue System soll 2022 in Kraft treten.