Roma werden bei der Arbeitssuche diskriminiert

Illustrationsfoto: Filip Jandourek, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Die Zahl der Fälle, in denen ein tschechischer Arbeitgeber die Bewerber um Arbeit diskriminierte, war im letzten Jahr höher als zuvor.

Illustrationsfoto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Arbeitnehmer werden hierzulande in vielen Bereichen gesucht. In den Schaufenstern oder im Internet werden manchmal freie Stellen angeboten, jedoch mit der Bemerkung, der Arbeitgeber suche keinen Roma, keinen Ausländer oder keine Frau. Die Inspektion deckte im letzten Jahr 123 Fälle von Diskriminierung oder ungleicher Behandlung bei der Arbeitssuche auf.

Ein Mann aus Brünn suchte im vergangenen Jahr Arbeit. Im Internet stieß er auf ein Arbeitsangebot im Bauwesen. In der Annonce hieß es: Wir brauchen einen Maurer und einen Hilfsarbeiter mit Erfahrungen in der Putzherstellung. Verlässlichkeit und Selbständigkeit wird geschätzt. Der Bewerber rief den Arbeitnehmer an, während des Gesprächs erwähnte er, er sei ein Rom. Der Arbeitnehmer lehnte ihn ab. Der Mann wandte sich mit seiner negativen Erfahrung an die gemeinnützige Organisation „IQ Roma servis“. Martina Horváthová leitet deren Zentrum für Arbeitsberatung:

Martina Horváthová  (Foto: Zuzana Rejchová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Wir haben dem Mann dabei geholfen, die Arbeitsinspektion zu kontaktieren. Diese hat den Fall überprüft.“

Dem Arbeitgeber wurde eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kronen (780 Euro) auferlegt. Er verletze das Gesetz, indem er den Bewerber bei der Arbeitssuche aus Rassengründen diskriminiert habe, lautete die Begründung. Die Inspektion hat 123 Fälle enthüllt, in denen die Bewerber bei der Suche nach einer neuen Stelle ungleich behandelt oder diskriminiert worden sind. Dies ist die höchste Zahl in den letzten vier Jahren. Die ungleiche Behandlung erfolgte bei den Auswahlverfahren. Noch häufiger kam es zur Diskriminierung in den Arbeitsannoncen. Jiří Macíček ist stellvertretender Generaldirektor der tschechischen Arbeitsinspektion.

„Wir sehen es manchmal bei den Kontrollen, dass allein der Inhalt der Annoncen einen diskriminierenden Charakter haben kann. Als Beispiel will ich das folgende Arbeitsangebot nennen: ,Wir suchen eine Kellnerin im Alter unter 30 Jahre.‘ Zudem gibt es Annoncen, deren Inhalt sozusagen an der Grenze ist. In ihnen wird proklamiert, dass eine bestimmte Arbeit eher für Männer oder für Frauen geeignet ist.“

In einer Annonce dürfe keine Bedingung genannt werden, die einen diskriminierenden Charakter habe, sagt Macíček. Egal ob es um eine Diskriminierung wegen Angehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, wegen des Gesundheitszustands, Geschlechts oder der sexuellen Orientierung geht. Der Experte:

Jiří Macíček  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Wir kennen aus der Praxis jedoch auch Fälle, bei denen die Annonce dem Gesetz entspricht, aber beim Auswahlverfahren gehen die Arbeitgeber diskriminierend vor.“

Unter den Arbeitgebern gebe es eigentlich zweierlei Reaktionen auf eine Mahnung und Geldstrafe, sagt Macíček:

„Viele der Arbeitgeber werden sich nach unserer Kontrolle dessen bewusst, dass sie Fehler begangen haben. Es handelt sich oft um bestimmte gesellschaftliche Stereotype und Vorurteile, dass eine bestimmte Arbeit beispielsweise nur ein Mann ausüben kann. Es gibt andererseits Arbeitgeber, die sich wehren, wenn wir ihnen eine Geldstrafe auferlegen. Sie reichen Berufung dagegen ein und leugnen ihre Schuld.“

Illustrationsfoto: Miroslav Zimmer,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Dass die Diskriminierung beispielsweise von Roma in Tschechien immer noch ein großes Problem ist, hat auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in einer aktuellen Erhebung nachgewiesen. Demnach hat hierzulande jeder zweite Angehörige der Roma-Minderheit bereits Erfahrungen mit Ablehnung und Diskriminierung gemacht, im EU-Durchschnitt ist es lediglich jeder Dritte. Nichtsdestotrotz habe sich Tschechien in diesem Bereich in den vergangenen Jahren stark verbessert, so das Fazit der Agentur.