„Sehen wir uns?“ – Fußgänger müssen reflektierende Kleidung tragen

Foto: mrjorgen, CC BY 2.5

Fußgänger im Straßenverkehr sollen sichtbarer werden – vor allem in ländlichen Gebieten Tschechiens. Reflektierende Kleidung, Bänder und Warnwesten sind in bestimmten Situationen bald Pflicht für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Foto: mrjorgen,  CC BY 2.5
Reflektierende Kleidung ist im nächtlichen Straßenverkehr auf etwa dreimal größere Entfernung zu erkennen als helle Kleidung und auf bis zu zehnmal größere Entfernung als dunkle Kleidung. Exakt sind es 200 Meter. Die Kleidung erhöht damit ganz wesentlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und kann viele Unfälle vermeiden. Ab Februar wird es in Tschechien Pflicht, reflektierende Kleidung zu tragen. Die Vorschrift gilt bei Dunkelheit, Regen oder Nebel, außerhalb von Ortschaften, wo es keinen Bürgersteig und keine Straßenbeleuchtung gibt. Martin Farář ist der Chef der Abteilung Sicherheit im Straßenverkehr beim Verkehrsministerium:

Martin Farář  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Die Vorschrift gilt für Fußgänger, die sich auf unbeleuchteten Straßen bewegen. Wenn sie am Straßenrand gehen, sind sie verpflichtet, Kleidung oder Kleidungselemente aus reflektierendem Material zu tragen, und zwar so, dass sie von allen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.“

Für die Fußgänger, die in der Nacht von einem Dorf in ein anderes gehen, gibt es keine genauen Vorschriften über die Größe der Warnelemente. Martin Farář erläutert die Regeln:

Foto: Jørgen Schyberg,  CC BY 2.0
„Es reicht nicht, einen reflektierenden Aufkleber vorne auf der Jacke oder am Mantel anzubringen, oder auf dem Rucksack auf dem Rücken. Der Reflektor muss von allen Seiten sichtbar sein. Am besten geeignet sind dafür Reflexbänder, die man um das Handgelenk oder den Knöchel trägt. Am besten ist es, den Streifen möglichst weit unten zu tragen, weil die Lichter der Fahrzeuge nach unten gerichtet sind.“

Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von bis zu 2500 Kronen (92 Euro). Die neue Regelung tritt im Lauf des Februars in Kraft. In einer Übergangszeit soll die Polizei über die Vorschrift informieren und Reflexbänder in der Bevölkerung verteilen.

Foto: Štěpánka Budková
„Wir haben eine Infokampagne unter dem Motto ‚Sehen wir uns?‘ gestartet. Dafür arbeiten wir mit der Polizei zusammen.“

Die Reflektorpflicht für Fußgänger tritt durch eine Gesetzesänderung in Kraft, die am Donnerstag von Staatspräsident Miloš Zeman unterzeichnet wurde. Die Novelle beinhaltet einige weitere Veränderungen im Straßenverkehr. So sind die Autofahrer in Zukunft verpflichtet, ihren Wagen vor der Fahrt vom Schnee frei zu machen, sollte der Schnee ihre Sicht einschränken beziehungsweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Falls bei einer Kontrolle ein gefährlicher Defekt am Fahrzeug entdeckt wird, darf die Polizei bald den Fahrzeugschein konfiszieren. Und wer trotz eines Warnsignals über einen Bahnübergang fährt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von bis zu sechs Monaten rechnen. Eine weitere Neuerung betrifft die Segways. Gemeinden haben in Zukunft das Recht, den Verkehr der Zweiräder auf ihrem Gebiet einzuschränken.