Terroropfer in der „Schützen-Revue“ – Waffenhändler wirbt mit Hinrichtungsfoto des IS
Der Islamische Staat weckt Emotionen, Emotionen sorgen für Aufmerksamkeit, und Aufmerksamkeit ist gut fürs Geschäft – das dachte sich ein tschechischer Waffenhändler. Für eine Anzeige in einer Fachzeitschrift wählte er ein Foto des knienden IS-Opfers David Haines und dessen schwarz verhülltem Peiniger. Aufgenommen wurde es kurz vor Haines Hinrichtung im vergangenen September. Wegen Verstößen gegen das Werbegesetz droht dem Waffenversand nun Ärger.
„Die Zielgruppe sind Sportschützen. Die Anzeige soll sie belustigen und ansprechen mit einem Thema, das aktuell und aus den Medien bekannt ist. Aber sie soll nichts anderes bewerben als unsere Produkte. Ich bin der Meinung, dass es geschmackloser ist, diese Menschen umzubringen, als ein Inserat in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen.“
Journalisten vom Tschechischen Rundfunk waren weniger belustigt, als sie das Foto aus dem Hinrichtungsvideo in der Januar-Ausgabe der „Schützen-Revue“ (Střelecká revue) entdeckten. Sie informierten das zuständige Gewerbeamt im Kreis Pardubice, das den Fall nun unter die Lupe nimmt. Dominik Barták ist Sprecher des Amtes:„Nach dem, was wir bisher zu Gesicht bekommen haben, wurde hier möglicherweise das Werbegesetz verletzt. Das Gewerbeamt des Kreises überprüft dies derzeit, und falls es einen Verstoß dagegen feststellt, wird der Auftraggeber der Anzeige strafrechtlich verfolgt werden.“
Nach Auskunft des Gewerbeamts könnte die Anzeige den Waffenhändler umgerechnet bis zu 72.000 Euro Strafe kosten. Das Hinrichtungsfoto samt Slogan missachtet die Vorschriften nämlich gleich in mehrerlei Hinsicht. Dominik Barták:
„Werbung darf nicht im Widerspruch zu den guten Sitten stehen, sie darf keine religiösen und politischen Bekenntnisse beleidigen und keine Angst hervorrufen. Möglicherweise ist es gerade in diesen Punkten zu Verstößen gekommen.“Auseinandersetzen mit dem Fall wird sich auch der tschechische Werberat. Der ehemalige Leiter und Werbefachmann Jiří Mikeš verwies gegenüber den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks auf einen Präzedenzfall.
„Vor zehn Jahren hat ein Auftraggeber etwas Ähnliches gemacht. Ein dunkelhäutiger Boxer lag auf dem Boden, über ihn beugte sich irgendein Söldner, der ein Maschinengewehr in der Hand hatte. Dem Auftraggeber drohte damals eine Millionenstrafe.“
Mikeš ist der Ansicht, dass der Händler aus Vysoké Myto sogar in besonders grober Weise die Vorschriften missachtet hat. Der Werberat wird seine Ergebnisse in den nächsten Tagen bekanntgeben.