Achtung! Staatsgrenze
Willkommen bei Tschechisch gesagt. Das Thema Grenze haben wir in der letzten Ausgabe schon angesprochen. Diesmal wollen wir uns auf die Staatsgrenze konzentrieren.
Wenn es nicht anders geregelt ist, ist es nur an einem Grenzübergang – hraniční přechod möglich, die Grenze zu überschreiten. Unterziehen muss man sich dabei einer Pass- und Zollkontrolle – pasová a celní kontrola. Man wird dabei von einem Grenzbeamten – pohraničník aufgefordert, den Reisepass – cestovní pas vorzulegen. Ein Zollbeamter – celník fragt, ob man etwas zu verzollen hat – k proclení. Vor 1989 musste man noch eine Zollerklärung – celní prohlášení ausfüllen. Für die Einreise in viele Länder braucht man des Weiteren ein Visum – vízum. Wollte man vor der Wende in den Westen reisen, war noch die so genannte Ausreiseklausel – výjezdní doložka erforderlich – eine Erlaubnis seitens der Tschechoslowakei, dass man ausreisen darf.
Die Staatsgrenzen spielen in der heutigen EU eine geringe Rolle. Die meisten Staaten gehören zum so genannten Schengener Raum – schengenský prostor. Manchmal sagt man dafür einfach abgekürzt Schengen – Schengen. Damit ist ein Raum ohne Grenzkontrollen – pohraniční kontrola gemeint, in dem die Grenzen an jedem beliebigen Ort überschritten werden dürfen. Auf Wiederhören in einer Woche! Na slyšenou za týden!