Präsident Zeman droht mit Verfassungsklage wegen Entwurf zum Beamtengesetz
Das längst überfällige Beamtengesetz ist nach wie vor der gegenwärtig größte Zankapfel in der tschechischen Innenpolitik. Auf der Sitzung des Abgeordnetenhauses am Dienstag machte Präsident Miloš Zeman noch einmal allen klar, dass er den vorliegenden Entwurf des Gesetzes nicht akzeptieren werde. Sollte sich daran nicht ändern, dann werde er nicht davor zurückschrecken, eine Beschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen.
Weil die Abgeordneten den von der Koalition mit den Oppositionsparteien Top 09 und ODS ausgehandelten Kompromissvorschlag schon auf ihrer Sitzung am 10. September verabschieden wollen, machte ihnen der Präsident am Dienstag klar, wie er darauf reagieren werde:
„Ich weiß, dass das Abgeordnetenhaus mein Veto überstimmen kann. Für diesen Fall aber möchte ich Ihnen schon im Voraus mitteilen, dass ich – nach bereits erfolgter Beratung durch Anwälte – dann eine Verfassungsbeschwerde einreichen werde. Der Grund ist der, dass der Paragraf 174 keineswegs mit dem Beamtengesetz vereinbar ist."Ob der von Zeman angesprochene Paragraf verfassungsrechtlich anfechtbar ist, wird sich zeigen. Der Versuch des Präsidenten, mit seiner Drohung zumindest einige der Unterstützer des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Umdenken zu bewegen, scheint indes fehlgeschlagen zu sein. Roman Sklenák ist Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten (ČSSD):
„In punkto der sogenannten politischen Stellvertreter, wird das Gesetz in der Fassung verabschiedet, wie es vereinbart wurde.“Der stellvertretende Abgeordnetenhauschef und Vizevorsitzende der mitregierenden Christdemokraten (KDU-ČSL), Jan Bartošek, äußerte sich unisono. Und auch der Parteichef der oppositionellen Bürgerdemokraten (ODS), Petr Fiala, gab noch einmal zu verstehen:
„Sofern nicht die Regierung noch Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf einbringt, wird von unserer Seite nicht mehr an der Vereinbarung gerüttelt.“
Zusammen mit den Oppositionsparteien Top 09 und ODS besitzt die Koalition die klare Mehrheit von rund 150 Stimmen im 200-köpfigen Abgeordnetenhaus. Damit kann sie ein Veto des Präsidenten locker überstimmen. Die Drohung von Zeman aber, danach noch vor das Verfassungsgericht zu ziehen, könnte das Inkrafttreten des Beamtengesetzes womöglich noch etwas hinauszögern. Gelten soll es ab dem den 1. Januar 2015 – zehn Jahre und acht Monate nach dem EU-Beitritt Tschechiens. Ein negativer Rekord, denn Tschechien ist immer noch das einzige EU-Land, in dem das Beamtengesetz noch nicht Einzug gehalten hat.