Zemans Kampf gegen die „Nichtsnutze“ – Präsident stoppt Beamtengesetz per Veto
Präsident Miloš Zeman hat von seinem Veto-Recht Gebrauch gemacht und das neue Beamtengesetz blockiert. Diesen Schritt hatte das tschechische Staatsoberhaupt bereits im Sommer angekündigt. Die Regierungskoalition will nun aber das Veto des Präsidenten überstimmen.
„Die Verabschiedung ist Grundvoraussetzung dafür, dass Tschechien im kommenden Jahr überhaupt die Möglichkeit erhält, EU-Gelder zu beantragen. Dies wiederum hat großen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und auf die Arbeitslosenzahlen. Und aus diesem Grund werden die Abgeordneten der Regierungskoalition erneut für das Gesetz stimmen. Ich erwarte, dass wir das Veto des Präsidenten überstimmen können. Damit würde das Gesetz am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten können.“
Um das Veto zu kippen, braucht es die absolute Mehrheit der Parlamentarier im Abgeordnetenhaus. Dazu würden bereits die Stimmen der Koalition reichen, doch für das Gesetz wollen auch die Parteien ODS und Top 09 votieren. Dies sieht aus wie eine sichere Bank.Jenseits dieses Machtkampfes zeigen einzelne Mitglieder der Regierung aber durchaus Verständnis für die Einwände des Präsidenten. So wie der stellvertretende Vorsitzende der Christdemokraten und Landwirtschaftsminister Marian Jurečka in einem Interview für den Tschechischen Rundfunk. Er gab dabei zu, dass die jetzige Version des Beamtengesetzes nicht der Weisheit letzter Schluss sei.
„Es ist einfach ein Kompromiss, der mit der Opposition ausgehandelt wurde. Für uns ist wichtig, dass die Rechtsnorm die Entpolitisierung der Staatsverwaltung in die Wege leitet. Ich denke, die entsprechenden Grundparameter können wir nun garantieren. Aber sicher haben wir kein Patent darauf, dass das Gesetz fehlerfrei ist. Vielleicht stellen wir in zwei, drei Jahren fest, dass noch Dinge verbessert werden müssten, und dann passen wir diese auch noch an“, so Jurečka.Zeman will sich jedoch auf eine solche Möglichkeit nicht einlassen. Schon vor einigen Wochen kündigte er an, zur Not auch vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Rechtsexperten zweifeln jedoch daran, dass Zeman mit einer entsprechenden Beschwerde Erfolg haben dürfte.