Gericht fällt Urteil: Fraktionsvorsitzender Bárta soll bestochen haben
Die Demontage der kleinsten Koalitionspartei, der Partei der öffentlichen Angelegenheiten (VV), fand am Freitag ihren vorläufigen Höhepunkt: Der Vizechef und derzeitige Fraktionsvorsitzende der Partei, Vít Bárta, wurde am Freitag von einem Prager Gericht wegen Bestechung verurteilt.
Das war der Urteilsspruch, den Richter Šott am Freitagvormittag vor laufenden Kameras in Prag verlas. Nach der Urteilsbegründung stürmten die Reporter auf den Verurteilten ein: Kein Wunder, ist es doch ein Gerichtsurteil, das es in sich hat. Es ist aber noch nicht rechtskräftig, denn sowohl Bárta als auch der mitverurteilte Jaroslav Škárka haben Berufung eingelegt. Und dennoch: Ein Fraktionsvorsitzender, der vor Gericht wegen Bestechung verurteilt wurde, ist auch in Tschechien nicht alltäglich. Bárta hatte zuvor verlauten lassen, er werde seine Mandate und Ämter ruhen lassen, sollte er verurteilt werden. Dazu forderte ihn nach dem Urteil auch umgehend der Vorsitzende der ODS-Fraktion, Zbyněk Staňura auf:
„Für das weitere Funktionieren der Regierungskoalition wird wichtig sein, wie sich Vít Bárta zum nun gefällten Urteil verhält. Ich setze voraus, dass er zu seinem Wort stehen wird, sein Abgeordnetenmandat niederlegt und das Abgeordnetenhaus verlassen wird. In diesem Fall ist eine weitere Zusammenarbeit der Drei-Parteien-Koalition möglich. Falls er diesen Schritt allerdings nicht machen sollte, wäre eine weitere Zusammenarbeit äußerst problematisch bis unmöglich.“
Sollte Bárta also nicht von seinen Ämtern zurücktreten, würde das zwar nicht unbedingt die nächste Regierungskrise, wenigstens aber eine Koalitionskrise auslösen, so Staňura weiter.Die Sozialdemokraten als führende Oppositionskraft gingen noch einen Schritt weiter. Der Parteivorsitzende Bohuslav Sobotka:
„Wir Sozialdemokraten rufen sowohl die ODS als auch die Partei Top 09 dazu auf, die Koalition mit der VV-Partei zu beenden. Wir halten es für unmöglich, dass ein solch kompromittiertes politisches Subjekt wie die Partei der öffentlichen Angelegenheiten weiter ein Teil der Regierung bleibt.“
Interessant ist aber auch das Urteil gegen den zweiten Angeklagten, den Abgeordneten Jaroslav Škárka. Das ehemalige Mitglied der VV-Partei schickte Richter Šott für drei Jahre ohne Bewährung hinter Gitter. Zusätzlich verbot er ihm für zehn Jahre, sich zum Abgeordneten wählen zu lassen. Ob dies überhaupt zulässig ist, dürfte wohl ebenfalls für Gesprächsstoff in den nächsten Wochen sorgen. Die ehemalige Richterin am Obersten Verfassungsgericht, Eliška Wagnerová, hat jedenfalls ihre Zweifel:
„Damit habe ich ein kleines Problem: Vor allem deshalb, weil die Wählbarkeit nicht in der Verfassung niedergeschrieben ist, also unter welchen Bedingungen jemand in das Abgeordnetenhaus gewählt werden darf. Dort steht nur, dass der Kandidat 21 Jahre alt sein muss. Weiter wird nur auf das Gesetz zur Wahl in das Abgeordnetenhaus verwiesen.“
Und dort wird nur die Bedingung gestellt, dass der Kandidat keine Handlungen gegen das Gesetz verüben dürfe. Wie dies nun ausgelegt werden kann oder darf, damit wird sich in Zukunft wohl auch noch das Verfassungsgericht auseinandersetzen müssen.