Öffentlich-rechtliche Absage an Wahlspot der rechtsradikalen Nationalpartei
Mindestens 200.000 Roma leben in Tschechien. Eine Minderheit, die immer wieder Ziel von verbalen Attacken und Anschlägen wird. Sie seien nicht fähig sich anzupassen heißt es oft. Gegen die Roma-Minderheit macht nun auch die rechtsradikale Nationalpartei in ihrem Wahlspot für die Europawahlen Front. Das Tschechische Fernsehen hat den Spot wegen Volksverhetzung abgesetzt.
„Ich habe mich sofort entschlossen, den Spot abzusetzen. Ich übernehme dafür persönlich die Verantwortung und bin auch bereit die Konsequenzen zu tragen“, sagt der Generaldirektor des Tschechischen Fernsehens, Jiří Janeček. Am Mittwochabend ist der Wahlspot zum ersten und letzten Mal ausgestrahlt worden. Auch der Minister für Menschenrechte und Minderheiten, Michael Kocáb, war entsetzt und spricht von einem Skandal:
„Dieser Fernsehspot erinnert an die damalige so genannte Endlösung der Judenfrage. Mit seiner Veröffentlichung ist der Straftatbestand der Aufstachelung zum Rassenhass erfüllt.“
Minister Kocáb und Premier Fischer haben noch am selben Abend den Innenminister aufgefordert, sich mit dieser Angelegenheit unverzüglich zu befassen. Innenminister Pecina versprach, zu handeln und auch ein Parteienverbot zu prüfen. Dafür ist eine Strafanzeige erforderlich und die hatte das Tschechische Fernsehen sofort eingereicht. Auch der Tschechische Rundfunk hat nun die Spots der Nationalpartei abgesetzt. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind allerdings per Gesetz gezwungen, die Wahlspots aller Parteien auszustrahlen. Auch die Politik darf sich nicht einmischen, solange der Inhalt nicht gegen die Gesetze verstößt. Genau das sei hier aber geschehen, meint auch der Vorsitzende der ständigen Medienkommission im Abgeordnetenhaus, Vítezslav Jandák:„Gesetz hin oder her! Ich meine, hier sollte das höhere Gesetz gelten, das Gesetz der Moral. Und ich bin sehr froh, dass das Tschechische Fernsehen diesen Spot aus dem Programm genommen hat.“
Extremismusexperten kritisieren allerdings, dass nicht schon früher eingegriffen wurde. Die Nationalpartei verwende auf ihrer Webseite die gleichen Inhalte, das gleiche Vokabular, wie im Wahlspot. Das Innenministerium muss nun zwei Parteien auf ihre Verfassungswidrigkeit prüfen. Der Antrag für das Verbot der rechtsextremen Arbeiterpartei war vor kurzem erst gescheitert. Ein zweiter Versuch soll nun vorbereitet werden.