Vor 70 Jahren: Einmarsch deutscher Truppen in Prag
Wir haben in den vergangenen Tagen bereits mehrfach darüber berichtet: Vor 70 Jahren besiegelte der Einmarsch deutscher Soldaten das Schicksal des jungen selbstständigen Staates Tschechoslowakei. Sechs düstere Jahre voller Leid, Verfolgung und Deportation brachen über Böhmen und Mähren herein. In unserem Tonarchiv haben wir interessante Originalaufnahmen vom März 1939 gefunden:
„Nach einem längeren Gespräch mit Reichskanzler Hitler und einer gründlichen Analyse der Situation habe ich mich dazu entschlossen, das Schicksal des tschechischen Volkes und des Staates im vollen Vertrauen in die Hände des Führers des deutschen Volkes zu legen. Für diesen Vertrauensbeweis habe ich das Versprechen bekommen, dass unserem Volk die Selbstständigkeit und die unabhängige Entwicklung der Nation erhalten bleiben. Dieses Versprechen hat der Führer heute erfüllt, als er auf der Prager Burg das Protektorat Böhmen und Mähren ausgerufen hat. Damit sichert er unserem Volk sein eigenständiges Fortbestehen zu, mit allen Instrumenten, die zur Gestaltung eines souveränen Daseins und zur Bewahrung der nationalen Selbstständigkeit nötig sind. Nur im Ausland nimmt Deutschland unsere Vertretung und unseren Schutz auf der Grundlage der gemeinsamen Interessen war. Die innere Sicherheit besorgen wir mit unseren eigenen Kräften.“
Kurz zuvor hatte allerdings der deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop Hitlers Dekret zur Errichtung des Protektorates Böhmen und Mähren verlesen. Böhmen und Mähren seien eine Gefahr für die Sicherheit des Deutschen Reiches. Daher müsse der Führen nun eingreifen, lautet die Kernaussage des Papiers:„Ein Jahrtausend lang gehörten zum Lebensraum des deutschen Volkes die böhmisch-mährischen Länder. Gewalt und Unverstand haben sie aus ihrer alten historischen Umgebung gerissen und schließlich durch ihre Einbringung in das künstliche Gebilde der Tschecho-Slowakei einen Herd einer ständigen Unruhe geschaffen. Dem Tschecho-Slowakischen Staat und seinen Machthabern war es nicht gelungen, das Zusammenleben der in ihm willkürlich vereinten Völkergruppen vernünftig zu organisieren und damit das gemeinsame Interesse aller Beteiligten an der Aufrechterhaltung ihres gemeinsamen Staates zu erwecken und zu erhalten.“
Das Dekret sah zwar eine Selbstverwaltung der Protektoratsgebiete vor und sprach von einem selbstbestimmten Leben der tschechischsprachigen Einwohner. Doch es sah einen klaren Führungsanspruch der deutschen Bevölkerung vor:„Artikel 1: Die von den deutschen Truppen im März 1939 besetzten Landesteile der ehemaligen tschecho-slowakischen Republik gehören von jetzt ab zum Gebiet des Großdeutschen Reiches und treten als Protektorat Böhmen und Mähren unter dessen Schutz. Artikel 2: Die volksdeutschen Bewohner des Protektorates werden deutsche Staatsangehörige und nach den Vorschriften des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 Reichsbürger. Für sie gelten daher auch die Bestimmungen zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Sie unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit. Die übrigen Bewohner von Böhmen und Mähren werden Staatsangehörige des Protektorates Böhmen und Mähren.“
Zu dieser klaren Diskriminierung kamen noch weitreichende Befugnisse des von Hitler eingesetzten Reichsprotektors: Im Interesse des Reiches konnte er gegen Beschlüsse der Protektoratsregierung jederzeit Einspruch erheben und im Zweifelsfall auch außer Kraft setzen. Damit waren der Unterdrückung der tschechischsprachigen Bevölkerung nahezu keine Grenzen gesetzt.