Geldwäscher bekommen Schwierigkeiten – Neues Gesetz in Kraft
Seit Montag gelten in Tschechien neue Regeln bei der Abwicklung von Finanzgeschäften. Ein neues Gesetz soll erschweren, Gelder rein zu waschen, die illegal erbeutet wurden. Die Vorschriften betreffen nun nicht mehr nur Banken, sondern auch kleinere Finanzdienstleister und Unternehmer. Patrick Gschwend erklärt, was neu ist.
Mit dem 1. September ist in Tschechien ein neues Gesetz gegen Geldwäsche und Finanzterrorismus in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass sich Personen eindeutig identifizieren müssen, die Überweisungen im Wert von über 1000 Euro tätigen. Ungewöhnliche Vorgänge müssen dem Finanzministerium gemeldet werden. Bislang mussten lediglich bei Transaktionen von umgerechnet über 4000 Euro ausführliche Unterlagen verlangt werden. Ob ein Geldtransfer als verdächtig einzustufen ist, entscheidet das Finanzministerium. Wie das vonstatten geht, erläuterte der stellvertretende Minister Jan Málek.
„Wir scannen unsere Dateien, um festzustellen, ob die Person dort auftaucht. Wir haben verhältnismäßig wenig Zeit, zu überprüfen, ob es sich um eine verdächtige Zahlung handelt und ob ein Straftatbestand erfüllt wurde. Das muss innerhalb von 12, 24 beziehungsweise 48 Stunden geschehen. Wenn die Zahlung nicht verdächtig ist, informieren wir die Bank darüber, dass sie diese Transaktion weiter abwickeln kann.“
Die Namen ihrer Kunden sollen die Finanzinstitutionen dennoch speichern, damit bei eventuellen zukünftigen Ermittlungen die Herkunft von Geldern zurückverfolgt werden kann. Täglich gehen im Ministerium etwa zehn Meldungen zu verdächtigen Geldbewegungen ein, vor allem aus dem Bankensektor. Von diesen 3000 bis 4000 Fällen jährlich führen zwischen 100 und 120 zu einer Strafanzeige. Dann ermittelt die Polizei.
Seit dem 1. September müssen aber nicht nur Institutionen aus dem Finanzbereich ungewöhnliche Geldtransfers im Wert von über 1000 Euro erfassen und melden, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die gleiche Pflicht haben Unternehmer, die Barzahlungen von über 15.000 Euro erhalten. Málek betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit.
„Diese Kriminalität ist international und die Täter nutzen die Schwäche aller möglichen Finanzsysteme in verschiedenen Staaten aus. Es ist dabei notwendig, zu kooperieren. Bei etwa 300 Fällen jährlich arbeiten wir mit ähnlichen Spezialabteilungen in aller Welt zusammen.“
Die Hauptquellen so genannter schmutziger Gelder liegen in Tschechien laut Experten hauptsächlich in Steuerhinterziehungsdelikten, dem Missbrauch von Informationen im Handelsverkehr und Bestechungsfällen. Tschechien folgt mit dem neuen Gesetz einer Richtlinie der Europäischen Union. Diese hätte eigentlich schon im vergangenen Dezember in nationales Recht umgesetzt werden sollen.