Schutzmarke "Tschechisches Bier" soll EU-weit besondere Qualität hervorheben

Seit Donnerstag ist es amtlich: In Tschechien gebraute Biere können ab sofort die EU-weit geschützte Herkunftsbezeichnung „Tschechisches Bier“ erhalten. Der entsprechende Antrag war vor einem halben Jahr vom Tschechischen Brauerei- und Mälzerei-Verband eingereicht worden, die reguläre Einspruchsfrist ist am Mittwoch um Mitternacht abgelaufen. Und zwar ohne einen einzigen Einspruch bei der Europäischen Kommission.

Jan Veselý
„Bier ist Bier, Hauptsache Alkohol“, behauptet vielleicht ein Säufer. Kenner und Genießer des edlen Gerstensaftes aber legen großen Wert auf die feinen Unterschiede, die das populäre Gebräu weltweit zu bieten hat. Und ein tschechisches Bier, schwört der Generalsekretär des hiesigen Brauerei-Verbandes, Jan Veselý, ist darin in vieler Hinsicht Spitze:

„Das Forschungsinstitut für Brauereien und Mälzereien in Prag hat eine ganze Reihe von Untersuchungen an Bieren aus aller Welt vorgenommen. Dabei hat es festgestellt, dass es in der Tat mehrere Merkmale gibt, in denen sich das tschechische Bier von anderen Bieren unterscheidet. Dazu gehören zum Beispiel die Menge der im Bier enthaltenen gesundheitsfördernden Polyphenole oder die gute Trinkbarkeit des Bieres.“

Mit der in Brüssel erworbenen Schutzmarke will der Brauerei-Verband seinen Mitgliedern nunmehr die Möglichkeit an die Hand geben, sich die Qualität ihrer Arbeit quasi patentieren zu lassen. Das von ihm genannte Institut, so Veselý, sei in der Lage, mit 95-prozentiger Sicherheit festzustellen, ob es sich bei einer x-beliebig eingereichten Probe nun um ein echtes tschechisches Bier handelt oder nicht. Ein solches Bier müsse die dafür festgelegten typischen Eigenschaften haben und ebenso gewisse Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist: Das Bier muss hierzulande gebraut werden. Sollte sich aber ein Hersteller die Marke erschlichen haben oder im Nachhinein einige Bedingungen nicht erfüllen, dann wird die Staatliche Landwirtschafts- und Nahrungsmittel-Inspektion (SZPI) dagegen vorgehen, betont Veselý:

„Die Inspektion wird die Biere, auf denen die Marke ´Tschechisches Bier´ verzeichnet ist, kontrollieren. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Bedingungen zur Erteilung der Marke nicht eingehalten wurden, dann wird das für den Hersteller eine Negativwerbung mit Sanktionen und anderen wirtschaftlichen Folgen nach sich ziehen.“

Mehreren Brauereien, besonders jenen in Mähren und Mährisch-Schlesien, ist die EU-geschützte Herkunftsbezeichnung jedoch nicht differenziert genug. Sie würden ihre Getränke viel lieber mit der Schutzmarke „Mährisches Bier“ versehen. Doch bisher warten sie vergeblich, dass ihre Anträge im EU-Verordnungsblatt erscheinen. Demgegenüber will die größte Brauerei des Landes, Pilsener Urquell, die Bezeichnung „Tschechisches Bier“ vorerst nur für die Biersorte Gambrinus erlangen. Das Gambrinus ist das meistverkaufte Bier in Tschechien und wird wegen seines ausgewogenen Geschmacks als der Prototyp des tschechischen Ausschankbieres angesehen.

Jede Brauerei des Landes hat jetzt die Möglichkeit, sich beim Verband für den Erhalt der Schutzmarke registrieren zu lassen. Nach Meinung von Jan Veselý sei das eine große Chance für die Brauereien:

„Das ist eine Möglichkeit, um einen werbeträchtigen Vorteil zu erhalten. Dem Verbraucher in Tschechien oder im Ausland wird damit nämlich gesagt: ´Schau her, hier steht es schwarz auf weiß: Tschechisches Bier. Das bedeutet, es ist ein echtes Bier aus Tschechien, wie es nach unseren Vorschriften zu brauen ist.“