EU akzeptiert Schutzmarke „Tschechiches Bier“ – Frist für Einsprüche läuft
Jeder Tscheche würde aus dem Bauch heraus bejahen, dass tschechisches Bier einzigartig ist. Die Europäische Kommission davon zu überzeugen, hat den tschechischen Staat jedoch fast vier Jahre gekostet. Nun hat Brüssel dem Antrag auf Herkunftsschutz stattgegeben.
Als „lang und schwierig“ hat Landwirtschaftsminister Petr Gandalovič die Verhandlungen bezeichnet. Der Grund lag unter anderem im Begriff „Tschechisches Bier“ selbst:
„Der Herkunftsschutz bezieht sich meist auf Produkte aus bestimmten Regionen. Tschechisches Bier ist hingegen ein landesweiter Begriff. Auch das hat die Verhandlungen beeinflusst. Die Tschechische Republik ist ein vergleichsweise kleiner Staat, aber es gibt hier eine große Zahl Biere, die es verdienen, die Herkunftsbezeichnung zu erhalten“, sagt der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Petr Vorlíček.
Allerdings werden nicht alle auf tschechischem Boden hergestellten Biere automatisch auch die Bezeichnung „Tschechisches Bier“ bekommen. Genauso wie bei anderen Schutzkriterien müssen bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt sein. Und die würden den hiesigen Gerstensaft einzigartig machen, so Vorlíček:
„Das tschechische Bier, und darüber wurde auch in den Verhandlungen gesprochen, ist einzigartig, weil ganz bestimmte Arten von Hopfen und Gerste verwendet werden. Zudem wird das Bier in einem eigenen Verfahren hergestellt.“Beantragt hat die Schutzmarke „Tschechisches Bier“ eine Vereinigung von Brauern des Landes, und das bereits unmittelbar nach dem EU-Beitritt Tschechiens 2004. Was mit dem Markenschutz erreicht werden solle, beschrieb damals der Vorsitzende des Tschechischen Brauereiverbandes, Jan Veselý, gegenüber Radio Prag:
„Wenn tschechisches Bier als geschützte Marke eingetragen wird, dann weiß der Kunde: Ja, das ist in Ordnung, das ist ein traditionell hergestelltes, echt tschechisches Bier. Zweitens erwarten wir eine Stärkung von Image und Bekanntheitsgrad. Denn je unbekannter ein bestimmtes Bier ist, desto mehr hilft ihm die Verwendung des Beinamens ´Tschechisches Bier´ dabei, seine Position vor allem auf dem ausländischen Markt zu stärken.“
Die tschechischen Bierbrauer stehen nun kurz vor der erhofften Imagestärkung; seinen Qualitätsstempel aus Brüssel kann das tschechische Bier jedoch frühestens Mitte dieses Jahres erhalten. Denn bis dahin läuft eine sechsmonatige Einspruchsfrist bei der Europäischen Kommission. Nicht immer verstreicht diese Zeit problemlos, wie der Fall der Karlsbader Oblaten beweist. Auf den Schutz dieser Herkunftsbezeichnung kamen im vergangenen Jahr nämlich Einsprüche aus Deutschland. Droht Ähnliches auch dem „Tschechischen Bier“?
„Derzeit haben wir keine Signale, dass es Einsprüche geben könnte.“
Mit diesen Worten des Sprechers Petr Vorlíček zeigt man sich im tschechischen Landwirtschaftsministerium vorsichtig optimistisch.