Novelle zum Strafgesetz: Auch Besitz von Kinderpornographie wird strafbar

Der Besitz von Kinderpornographie in Tschechien ist ein Straftatbestand. So jedenfalls steht es in einer Novelle zum Strafgesetz, die am Mittwoch im Prager Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Vertreter von Polizei und Justiz begrüßten diese Gesetzesänderung. Ob sie jedoch bereits einen Durchbruch beim Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Justizminister Jiri Pospisil  (Foto: CTK)
Die Novelle zum Strafgesetzbuch sieht vor, dass man mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen habe, wenn man "Fotos, Filme und andere Formen der bildlichen Darstellung von Kinderpornographie" besitzt oder mit ihnen Hehlerei betreibt. Pornographische Texte sind davon nicht betroffen. Aber allein die Tatsache, dass der nicht zufällige Besitz von solch unsittlichen Darstellungen in Zukunft strafbar ist, sieht Justizminister Jiri Pospisil als einen Fortschritt an:

"Das Strafmaß für die Herstellung von Kinderpornographie wird laut Novelle erhöht. Neu ist jedoch, dass in der Novelle festgelegt wird, dass auch der Besitz von Pornographie in Zukunft strafbar sein wird. Nach dem tschechischen Recht war dieser Tatbestand bisher nämlich nicht strafbar."

Gegen Produzenten und Verkäufer von Kinderpornographie können in Zukunft Haftstrafen von ein bis acht Jahren Gefängnis verhängt werden. Bisher lag die Obergrenze für diese Straftat bei drei Jahren Gefängnis. Da die Herstellung von Kinderpornographie bereits den Missbrauch von Kindern einschließe, soll sie laut Novelle ein eigenständiger Straftatbestand bleiben. Aber gerade deshalb geht dem Sexualpädagogen Petr Weiss die Bestrafung solcher Straftäter nicht weit genug:

"Die Herstellung dieser Pornographie basiert auf dem Missbrauch von Kindern, und der Missbrauch von Kindern ist seit jeher eine Straftat. Das kommt auch im möglichen Strafmaß von ein bis acht Jahren zum Ausdruck. Dabei ist es jedoch egal, ob das Kind für die kommerzielle Produktion von Pornos oder aber zur sexuellen Befriedigung eines Pädophilen missbraucht wird. Aus diesem Blickwinkel betrachtet habe ich nicht das Gefühl, dass sich durch die Novelle etwas ändern wird."

Nach Meinung von Petr Weiss stimulierten Fotos und Filme mit Kindersex vor allem Pädophile. Auf Männer mit einem normalen Sexualleben würden sie hingegen abstoßend wirken. Der direkte sexuelle Missbrauch von Kindern durch Pädophile läge jedoch bei lediglich zehn Prozent, so Weiss. Und dass man durch das ständige Betrachten von Kinderpornographie zum sexuellen Missbrauch regelrecht angetörnt werde, sei ohnehin illusorisch, behauptet Weiss. Mit anderen Worten: Weiss und seine Kollegen warnen vor einer Kriminalisierung der Pornographie-Endverbraucher, fordern jedoch gleichzeitig eine noch härtere Gangart gegenüber ihren Verursachern, den Produzenten.

Zufrieden mit der Novelle sind jedoch Justitiare und Polizisten. Den Vertretern des Rechts zufolge könne man jetzt auch jener Leute habhaft werden, denen man früher nicht nachweisen konnte, ob sie Kinderpornographie aus kommerziellen Gründen oder nur zu höchst eigennützigen Zwecken besitzen. Und auch die Polizei verspricht sich dadurch größere Fahndungserfolge. Das tut auch Not, denn gerade in den Grenzgebieten zu Deutschland und Österreich ist die Kinderprostitution ein nach wie vor heikles Thema. Und die tschechische Legislative sanktioniert die Kinderpornographie immer noch weit milder als die Gesetze in vielen anderen EU-Staaten.