Die Wahlen in der Zwischenkriegszeit

Prag, 1918

Anlässlich der tschechischen Parlamentswahlen in der unmittelbaren Gegenwart wollen wir nun einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen, und zwar in die Zeit der Ersten Republik. Wie funktionierten das Parlament und die Wahlen eigentlich in der Zwischenkriegszeit, also in den ersten Jahren des selbstständigen, demokratischen Staates Tschechoslowakei? Ein "Kapitel aus der tschechischen Geschichte" von Jakub Siska.

Die 1920 gegründete tschechoslowakische Nationalversammlung bestand aus zwei Kammern: aus dem 300-köpfigen Abgeordnetenhaus und aus dem 150-köpfigen Senat. In beiden Fällen wurde anteilsmäßig gewählt. Die Amtsperiode des Abgeordnetenhauses war sechs, die des Senates acht Jahre lang. Letztere wurde aber jedes Mal vorzeitig beendet, die Wahlen in beide Kammern fanden immer gleichzeitig statt. Der Senat sollte eine verfassungstechnische Garantie für den Fall einer politischen Krise sein. Diese Aufgabe blieb aber unerfüllt, meint der Historiker Jan Rychlik:

"Der Senat als die zweite Parlamentskammer war eine verkleinerte Kopie des Abgeordnetenhauses. In der täglichen Politik spielte er fast keine Rolle, nur bei den Präsidentschaftswahlen kamen seine Mitglieder zu Wort. Es gab in der Tschechoslowakei bereits große Streitigkeiten rund um die Entstehung dieses Organs. Schließlich wurde es als eine Art Fortsetzung des früheren Herrenhauses geschaffen, hatte aber eigentlich keine Bedeutung."

Bei den Parlamentswahlen gab es in der Zwischenkriegszeit keine Prozenthürde, die die kandidierenden Parteien überspringen mussten. Im Parlament waren deshalb stets sehr viele Parteien vertreten, üblicherweise mehr als zehn. Die Koalitionen pflegten sich häufig zu spalten, und keiner von ihnen ist es gelungen, eine volle Amtsperiode zu Ende zu führen. Was aber bemerkenswert ist: Mit einer Ausnahme regierten in der ganzen Zwischenkriegszeit immer die gleichen Parteien. Meistens siegten die linken Parteien, nur im Zeitraum 1925-1929 war eine Rechtsregierung am Ruder.

Eine weitere Besonderheit stellten die so genannten "gebundenen Kandidatenlisten" dar. Die Wähler konnten die Reihenfolge der Kandidaten nicht beeinflussen, man konnte nur eine der vorgelegten Listen wählen. Und mehr noch: Jeder Abgeordnete war verpflichtet, nach den Beschlüssen seiner Partei zu stimmen, anders konnte er aus dem Parlament ausgeschlossen werden. Das ist übrigens auch mehrmals geschehen.

"Der Abgeordnete musste beim Eintritt ins Parlament eine Blanko-Rücktrittserklärung unterschreiben. Nachdem er im Widerspruch zum Standpunkt seiner Partei gestimmt hatte, schickte der Parteivorsitzende diese Urkunde an das Wahlgericht und der Abgeordnete verlor sein Mandat. Die Folge war, dass die Politik nicht im Parlament, sondern in den Parteibüros gemacht wurde. Die Regierung konnte sich auf diese erzwungene Disziplin verlassen, und kaum einer ihrer Abgeordneten wagte, gegen ihren Vorschlag zu stimmen."

Prag 1918  (Nationaltheater)
Die einzelnen politischen Fraktionen wurden in der Tschechoslowakei auf nationaler Basis formiert. So gab es z.B. zwei Sozialdemokratische Parteien, eine tschechische und eine deutsche, obwohl ihre politischen Ansichten fast identisch waren. Laut einem Witz von damals wurde jedoch erwartet, dass sich die deutschen und tschechischen Sozialdemokraten verständigen, weil die deutsche Partei von Ludwig Czech, und die tschechische Partei von Frantisek Nemec (das heißt: der Deutsche) geführt wurde.

Ähnlich war es mit der böhmisch-mährischen Agrarpartei und mit dem deutschen Bund der Landwirte. Die einzige Partei, die keine nationalen Fraktionen hatte, war die Kommunistische. Das war ihr seitens der dritten Internationale angeordnet.

"Neben diesen klassischen politischen Subjekten gab es aber auch Parteien mit ausschließlich nationalen Programmen. Das betraf vor allem die deutschen Nationalparteien aus den zwanziger Jahren und später auch ihre Nachfolger, die Sudetendeutsche Heimatfront und seit 1935 die Sudetendeutsche Partei. Die Ungarn hatten auch zwei solche Parteien, die sich in den dreißiger Jahren vereinigten. Diese Parteien kann man als eindeutig destruktiv bezeichnen, weil sie die Wähler nicht aufgrund der politischen Ideen, sondern ausschließlich nach ihrer Nationalität suchten. In der Slowakei ging die Volkspartei von Anton Hlinka diesen Weg. Ihr totalitärer Charakter zeigte sich nach der Ausrufung der slowakischen Autonomie 1938, als sie die Macht durch Gewalt und Einschüchterung ergriff und alle anderen Parteien sofort verbot", so der Historiker Jan Rychlik.

Edvard Benes
Zu den bedeutendsten politischen Subjekten von damals gehörten die Nationalen Sozialisten. Ihr stellvertretender Parteichef war jahrelang Außenminister Edvard Benes. Hier ist seine Vorwahlrede aus dem Jahre 1935, kurz bevor er Präsident wurde:

"Jede politische Partei soll nur ein Mittel für die Staats- und Nationalpolitik sein. Sie soll kein Ziel für sich selbst bedeuten. In diesem Sinne ist sie ein wichtiges Instrument der Demokratie. Die Nationalen Sozialisten verkörpern die Tendenzen und Bemühungen, die immer mehr den Bedürfnissen unseres Volkes entsprechen. Sie ist die Partei des kleinen tschechoslowakischen Menschen: des Arbeiters, des Staatsangestellten, des kleinen Gewerbetreibenden, des Bauern und der wirtschaftlich schwächeren Intelligenz. Damit konzentriert sie die Mehrheit unserer demokratischen Bürger. Die Vertreter der Nationalen Sozialisten sind sich der großen Herausforderungen bewusst. Sie formen die Partei nicht für sich selbst, sondern für das Wohl unserer Nation. Nach dieser Regel habe ich immer Außenpolitik gemacht, und so bemühe ich mich nun, auch Innenpolitik zu machen: fest, ausdauernd, zielstrebig, nicht nur der Partei, sondern auch den Interessen unseres Volkes verpflichtet."

Noch eine Merkwürdigkeit aus der Vorkriegstschechoslowakei ist zu erwähnen: die Wahlpflicht. Jeder musste seine Stimme abgeben, sonst wurde er bestraft. Wer keine Partei wählen wollte, konnte einen weißen Zettel einwerfen. Nur Menschen ab 70 Jahren, Kranke und Reisende waren von der Wahlpflicht entbunden. Soldaten und Polizisten hingegen durften an der Abstimmung nicht teilnehmen.