Nach wie vor ein Problemfall: Das Justizwesen in Tschechien
Seit mehr als 16 Jahren gehört das Justizsystem zu den großen Problemfeldern des öffentlichen Lebens in Tschechien. In den letzten Monaten ist es zudem zu wichtigen personellen Veränderungen an der Spitze der Obersten Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichts gekommen. Das nahm Robert Schuster zum Anlass und stellte die gegenwärtige Lage im tschechischen Justizwesen in den Mittelpunkt einer weiteren Ausgabe des Schauplatzes von Radio Prag - der Sendung über Hintergründe zum aktuellen Geschehen.
In den vergangenen Monaten ist es an der Spitze von zwei wichtigen tschechischen Justizorganen zu grundlegenden personellen Veränderungen gekommen: Zunächst wurde im Herbst vergangenen Jahres die Oberste Staatsanwältin des Landes, Marie Benesova, entlassen. Vorvergangene Woche wurde wiederum die Vorsitzende des Obersten Gerichts, Iva Brozova, abberufen.
In beiden Fällen gab Justizminister Pavel Nemec, der die Entlassungen in die Wege leitete, als Grund an, dass sowohl Frau Benesova wie auch Frau Brozova erhebliche Schwierigkeiten bei der Leitung der ihnen anvertrauten Institutionen hatten und die seit langem bestehende Krise innerhalb des Justizressorts damit weiter vertieften.
Während die Staatsanwältin Benesova seit langem mit dem Justizminister im Clinch lag, und das Ende ihrer Karriere für sie somit nicht unerwartet kam, hat die oberste Richterin Brozova ihre Abberufung angefochten. In den vergangenen Tagen legte sie gegen ihre Abberufung durch Staatspräsident Vaclav Klaus Beschwerde beim Verfassungsgericht ein und erreichte, dass das Gericht bis zu einer endgültigen Entscheidung die Abberufung außer Kraft setzte. Somit steht Brozova bis auf weiteres dem Gericht vor.
Gibt es aber abgesehen von den Fällen Benesova und Brozova tatsächlich so etwas wie eine Krise im tschechischen Justizwesen? Wie sieht der Zustand der tschechischen Justiz in Wahrheit aus? Darüber unterhielten wir uns mit dem Juristen und Rechtstheoretiker Zdenek Kühn von der Juristischen Fakultät der Prager Karlsuniversität:
"Das ist sicherlich eine subjektive Sache, aber auf der anderen Seite lässt sich die Krise doch auch durch objektive Zahlen untermauern. So stimmt es zum Beispiel, dass ein tschechischer Richter dreimal weniger effizient ist als seine deutschen Kollegen. Das heißt nicht unbedingt, dass die tschechischen Richter schlechter wären. Einer der Gründe ist etwa, dass den tschechischen Richtern ein weitaus schlechterer Verwaltungsapparat zur Verfügung steht. Auch die Verfahrensdauer ist in Tschechien dreimal länger, als in Deutschland, obwohl die relative Zahl der Richter in beiden Ländern ungefähr die gleiche ist. Natürlich ist diese Krise aber auch das Ergebnis subjektiver Empfindungen, die höchstwahrscheinlich zeitlos sind. Ich habe zum Beispiel unlängst einige juristische Fachzeitschriften aus den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts durchgeblättert, und dort war im Zusammenhang mit dem damaligen Justizwesen ebenfalls von einer Krise vorher nie da gewesenen Ausmaßes die Rede. Mit anderen Worten: Dieser Zustand der Unzufriedenheit mit dem Justizwesen ist nichts Neues und hat eine gewisse Tradition. Der Kommunismus hat diese Probleme nur eingefroren. Jetzt sind sie wieder zum Vorschein gekommen und dauern weiter an."
Als wichtigste Probleme werden in diesem Zusammenhang immer wieder die allzu lang dauernden Gerichtsverfahren erwähnt, wobei einer der Gründe dafür das so genannte "Justiz-Ping-Pong" ist. Auf diese plastische Weise bezeichnen Justiz-Experten den Umstand, dass die Berufungsinstanzen häufig unnötig Entscheidungen der unteren Gerichtsebenen aufheben und sie an die Erstinstanz zurückverweisen. In den vergangenen Jahren gab es schon Fälle, wo es in ein und derselben Angelegenheit gleich acht unterschiedliche Entscheidungen gab.
Ein anderer Grund hingegen, der noch in den frühen 90er Jahren als wichtigste Ursache für die schleppenden Verfahren angeführt wurde, nämlich der Mangel an Richtern und Staatsanwälten, scheint mittlerweile nicht mehr so im Vordergrund zu stehen. Der Rechtstheoretiker Zdenek Kühn blickt zurück:
"Nach der Wende fehlte es an Richtern. Und zwar nicht nur deshalb, weil die Hälfte den Staatsdienst aus verschiedenen Gründen verlassen hatte, sondern weil alle kommunistischen Länder generell bedeutend weniger Richter hatten, als die westlichen. Die Kommunisten brauchten ja bekanntlich keine Richter. So war es richtig, dass nach der Wende die Zahl der Richter wie auch deren Gehälter erhöht wurden. Es ist aber bei weitem nicht nur eine Frage der Masse, sondern vor allem auch der Qualität. In der tschechischen juristischen Öffentlichkeit herrscht immer die Vorstellung, dass der beste Richter derjenige ist, der sofort nach dem Ende des Studiums ernannt wird, mit der Zeit alle Instanzen durchläuft und dann nach zwanzig Jahren juristischer Praxis in die obersten Etagen der Justiz vordringen kann. Das hat aber zur Folge, dass das Justizsystem zu konservativ wird, auf den alten formellen Gewohnheiten verharrt und nicht offen ist gegenüber Veränderungen, die von außen kommen. Das führt dazu, dass manche Richter zu formalistisch denken, keine rationalen Entscheidungen treffen und dann Urteile fällen, die niemand nachvollziehen kann."
Von Zeit zu Zeit wird in Tschechien darüber diskutiert, ob Richter erst nach dem Erreichen eines gewissen Alters ernannt werden sollten. Diese Debatte hat vor gut zwei Jahren Präsident Vaclav Klaus angestoßen, als er sich weigerte, Justizanwärter, die jünger als dreißig Jahre alt waren, zu ernennen. Die Juristengemeinde in Tschechien ist übrigens in dieser Hinsicht bis heute gespalten. Während die einen Klaus´ Vorstoß schon damals begrüßten und seine Haltung unterstützen, kritisiert die zweite Gruppe das Vorgehen des Staatsoberhauptes als grundlos und bezeichnet es als einen Akt der Willkür. Dazu sagt der Jurist Zdenek Kühn:
"Ich gestehe, dass auch ich hier geteilter Meinung bin. Ich kann gut die Argumente derer verstehen, die meinen, dass die jungen Richter oft bereits über Erfahrungen aus dem Ausland verfügen und auf einem höheren Niveau sind, als viele von denen, die schon seit Jahren ihren Richter-Beruf ausüben. Auf der anderen Seite sind aber auch die Positionen derer nachvollziehbar, die meinen, dass jungen Richtern die Erfahrung aus anderen Bereichen und vor allem aus der juristischen Praxis fehlt. Es ist wichtig, dass ein Richter juristische Fragen nicht nur mit der Optik eines Richters beurteilt, denn das ist eine sehr spezifische Sichtweise. In Tschechien ist es aber eben so, dass die Justizanwärter während ihrer dreijährigen Vorbereitungszeit nur mit ihrer eigenen Sichtweise konfrontiert werden. Ich bin also ehrlich gesagt auch kein großer Anhänger von jungen Richtern."
Welchen Anteil an der gegenwärtigen Situation im Justizwesen haben die juristischen Fakultäten mit ihren Studienprogrammen, bzw. auch die einzelnen Professoren und Dozenten? Ist es überhaupt möglich, dass die Studierenden von ihren Pädagogen beeinflusst und geformt werden können? Hören Sie dazu abschließend noch einmal Zdenek Kühn von der Juristischen Fakultät der Prager Karlsuniversität:
"Ja, ein Einfluss ist möglich. Ehrlich gesagt, bei Juristen ist es so, dass am stärksten - häufig auch das ganze berufliche Leben lang - der Einfluss desjenigen Professors nachwirkt, der den Studenten seinerzeit in die Jurisprudenz einführte. Dabei geschieht nichts anderes, als dass die Sichtweise dieses Professors weiter gegeben wird. Die Frage, inwieweit ein Studienprogramm Einfluss haben kann, ist sehr komplex. Heute ist es ja so, dass vor allem auf den höheren Gerichten immer noch Richter überwiegen, die vor 1989 studiert haben, als das Niveau im Fach Jura sehr niedrig war. Das war übrigens nicht in allen kommunistischen Ländern so. Während die juristischen Fakultäten in der früheren DDR und in der Tschechoslowakei einen schlechten Ruf hatten, galten diejenigen in Polen oder Ungarn als besser. Das, was heute sicherlich positiv ist, ist der Umstand, dass die Studenten beliebig oft zum Studium ins Ausland fahren und dort Erfahrungen sammeln können. Das ist auch deshalb wichtig, weil sie als angehende Juristen mit anderen Rechtssystemen in Berührung kommen und gezwungen werden, die eigene Sichtweise nicht als etwas Absolutes anzusehen. Dadurch kann eine gewisse Ehrfurcht entstehen, und zwar auch bei der Vorstellung über die eigene Fehlerlosigkeit. Was ich heute an den juristischen Fakultäten kritisieren würde ist, dass versucht wird, soviel Stoff wie möglich zu lehren, aber die Problemlösungskompetenz der künftigen Anwälte, Richter und Staatsanwälte nicht gefördert wird. Aber das ist wohl nicht nur ein Problem der Jurisprudenz, sondern generell auch der meisten Bildungseinrichtungen in diesem Land, dessen Wurzeln tief bis ins 19. Jahrhundert reichen."