Unfaire Methoden bei Kommunalwahl in Tschechien: Gezielte Ansiedlung neuer Einwohner
In zwei Gemeinden Tschechiens müssen die Kommunalwahlen wiederholt werden. Nach den Beschlüssen der zuständigen Gerichte ist dort bei der Abstimmung im September mit den Wählerstimmen manipuliert worden.
Einwohner der Erzgebirgsgemeinde Moldava / Moldau müssen erneut an die Urnen gehen. Die dortige Abstimmung vom 23. und 24. September wurde vom Kreisgericht in Ústí nad Labem / Aussig für ungültig erklärt. Denn insgesamt 46 Menschen haben knapp vor den Wahlen ihren dauerhaften Wohnsitz in dem Dorf angemeldet. Die Bürgermeisterin ordnete zwar ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis an. Der Vorsitzende des Wahlausschusses ließ jedoch alle, die ins Wahlbüro gekommen waren, ihre Stimme abgeben.
Bei dem wiederholten Urnengang wolle die Bürgermeisterin vom Bündnis Otevřeně k všem (Offen für alle), Lenka Nováková, die betreffenden Namen in der Liste der Wähler erneut streichen:
„Dadurch, dass diese Menschen gewählt haben, wurde das Wahlergebnis auf grobe Weise verzerrt. Unser Vorgehen wurde durch den Gerichtsbeschluss als berechtigt eingestuft.“
Damit ist auch der Spitzenkandidat der Koalition Spolu (Gemeinsam), David Leitermann, einverstanden. Eben seine Vereinigung habe beim Gericht beantragt, die Abstimmung für ungültig zu erklären:
„Wir müssen abwarten, für wann das Innenministerium den neuen Wahltermin festlegt. Die Kandidatenlisten bleiben ohne Änderung, nur die Abstimmung wird wiederholt.“
Die Septemberwahl hatte in die Rechtsaußenpartei SPD (Freiheit und direkte Demokratie) gewonnen. Deren Vertreter Jaroslav Pok wollte den Gerichtsbeschluss nicht kommentieren. Er habe noch keinen Plan und müsse die Sache zunächst begreifen, sagte Pok kurzangebunden.
Wie in Moldava wurde auch das Wahlergebnis in Hrčava / Hertschawa im östlichsten Zipfel Tschechiens aufgehoben. Das Kreisgericht in Ostrava / Ostrau kam zu dem Schluss, dass ein grundlegender Verstoß gegen die demokratischen Wahlgrundsätze vorliege, wenn Personen, die nur formell Bürger der Gemeinde sind, wählen dürften. Vilemína Hana Ondrušova ist Sprecherin des Gerichts:
„Das Gericht hat festgestellt, dass mindestens vier Personen ihren dauerhaften Wohnsitz in Hrčava angemeldet hatten, aber keine engere Beziehung zur Gemeinde haben. Sie wohnten und wohnen dort nicht. Einige haben ihren dauerhaften Wohnsitz in einer Immobilie, die als unbewohnbar eingestuft ist.“
Die betreffenden Immobilien gehören dem Bürgermeister Marek Sikora vom Bündnis Pro Hrčavu (Für Hrčava). Dies hat die Wahl mit einem knappen Vorsprung gewonnen. Es sind eben vier Wähler, die für das Wahlergebnis in der 260-Seelen-Gemeinde entscheidend waren. Das Gericht entsprach mit seiner Entscheidung einer Klage von einem Mitglied der Bewegung unabhängiger Kandidaten (SNK), die im September als einzige gegen Pro Hrčavu angetreten war.
Einer der umstrittenen Wähler sagte vor Gericht aus, er habe sich in Hrčava angemeldet, weil er dort in Zukunft ein Haus kaufen wolle. Ein anderer gab an, es gefalle ihm dort einfach.
Der Bürgermeister Marek Sikora wollte das Urteil nicht kommentieren. Dies sei die Sache des Gerichts. Er wolle die Entscheidung nicht angreifen, sagte Sikora. Er bestätigte, erneut als Spitzenkandidat von Pro Hrčavu in die Wahl zu gehen.