Maul- und Klauenseuche: Maßnahmen gelten 30 Tage nach letztem Ausbruchsfall in der Slowakei

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Tschechien können 30 Tage nach der Liquidierung des letzten infizierten Tieres in der Slowakei aufgehoben werden. Das sagte Landwirtschaftsminister Marek Výborný (Christdemokraten) am Mittwoch vor Journalisten vor der Regierungssitzung in Prag. Man werde sich strikt an die veterinärmedizinischen Vorschriften und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) halten, fügte er hinzu.

In Tschechien gilt derzeit ein Einfuhrverbot für Tiere, tierische Erzeugnisse und Futtermittel aus der Slowakei, Ungarn und Teilen Österreichs. Auch der Güterverkehr aus der Slowakei ist eingeschränkt, an einigen Grenzübergängen werden Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kontrolliert, und ausgewählte Fahrzeuge müssen desinfiziert werden.