Eintragung obligatorisch: In Tschechien wird ein zentrales Register der Hunde eingeführt
In Tschechien gibt es seit dem 1. Juli ein zentrales Register für Hunde (CEP). Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Vierbeiner in die Datei eintragen zu lassen.
Das tschechische Zentralregister wurde zwar an diesem Mittwoch in Betrieb genommen, die Hundehalter müssen ihr Tier jedoch nicht gleich am 1. Juli registrieren lassen. Wie die Tierärztekammer vor kurzem mitteilte, reiche es, den Hund beim nächsten Besuch beim Tierarzt ins Register aufnehmen zu lassen. Spätestens muss dies jedoch bei der nächsten Tollwut-Impfung passieren. Die Tierärztekammer ist für die Verwaltung des Dateisystems verantwortlich.
Die Eintragung ins Register ist laut der Vereinigung für alle Hunde obligatorisch und umfasst Rasse, Geschlecht und die Kontaktdaten des Halters. Die Datei wird Tierärzten, Gemeinden sowie der Polizei Informationen bieten, die beim Auffinden eines herrenlosen Hundes nützlich sein können. Zudem kann aufgrund des Registers überprüft werden, ob der Hund gegen Tollwut geimpft worden ist, und es soll ein Instrument gegen den illegalen Tierhandel sein.
Die Veterinärverwaltung wird die Eintragung ins Zentralregister kontrollieren. Wenn ein Hundehalter diese versäumt, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Kronen (2060 Euro). Im Falle von Rechtspersonen ist die Geldstrafe höher, die beträgt bis zu 300.000 Kronen (12.400 Euro).







