Chip oder Tätowierung - in Tschechien kommt Kennzeichnungspflicht für Hunde
Der Tschechen liebstes Tier beschäftigte am Donnerstag das Abgeordnetenhaus. Für alle Hunde soll in Tschechien in Zukunft eine Kennzeichnungspflicht gelten. Abgelehnt wurde dagegen der Vorschlag, nach Angriffen von aggressiven Hunden deren Besitzer grundsätzlich strenger zu bestrafen. Es berichtet Thomas Kirschner.
Auch in Tschechien konkurrieren Hund und Auto um die Position des liebsten Familienanhanges. In Zukunft werden sie sich in einem Punkt ähnlicher: Auch Hunde werden ein Kennzeichen tragen müssen. Das beschloss in der ersten Lesung am Donnerstag das Abgeordnetenhaus. Dabei geht es natürlich nicht um ein Blechschild unterm Schwanz - die Besitzer der rund zwei Millionen Hunde in Tschechien können für ihren Liebling wählen zwischen einer Tätowierung und einem elektronischen Chip, der dem Hund am Hals unter die Haut transplantiert wird und einen Identifikationscode aussendet. Die Kennzeichnung eines Hundes soll rund 500 Kronen, etwa 15 Euro, kosten und für das Tier nicht schmerzhafter als eine gewöhnliche Impfung sein. Der Gesetzesvorschlag wurde allerdings nicht zu Gänze angenommen, erläutert der Rechtsexperte Jiri Pospisil von der ODS:
"Abgelehnt haben wir den Teil der Novelle, der vorsieht, dass für eine schwere Straftat, zum Beispiel ein Mord, die durch einen Hund begangen wird, der Besitzer dann automatisch schärfer bestraft werden soll. Wir glauben, dass so ein pauschaler Zugang nicht richtig ist. Man muss bei jedem einzelnen Fall untersuchen, aus welcher Umgebung heraus er sich ereignet hat und wie relevant das ist."
Die geplante Kennzeichnung ist ebenfalls eine Reaktion auf Fälle, in denen aggressive Hunde Menschen angefallen hatten. Durch eine Markierung verspricht man sich in solchen Situationen bessere Reaktionsmöglichkeiten. Nicht nur, dass sich mit dem Code der Besitzer ausfindig machen lässt, in einer zugehörigen Datenbank kann auch in wenigen Augenblicken festgestellt werden, wann der Hund zuletzt geimpft wurde. Bei fehlender Kennzeichnung soll dem Besitzer eine Strafe von bis zu 10000 Kronen drohen, etwa 330 Euro. Ein nicht unerwünschter Nebeneffekt der Regelung ist sicher auch, dass es damit für Hundehalter noch riskanter wird, ihren Liebling nicht anzumelden.