Zeuge des „Wunders von Číhošť“ von Gericht rehabilitiert – 1950 saß er in der Haft
Nach 76 Jahren wurde ein Mann von einem Gericht in Tschechien rehabilitiert, der vom kommunistischen Regime inhaftiert worden war. Es handelte sich um einen Augenzeugen des sogenannten „Wunders von Číhošť“.
Der Fall des sogenannten „Wunders von Číhošť“ von 1949 hat nach Jahren wieder ein Gericht beschäftigt. Das Kreisgericht in Hradec Králové rehabilitierte am Dienstag Václav Trtík. Er war Mitglied der Pfarrgemeinde von Číhošť und Augenzeuge des Ereignisses, das sich im Dezember 1949 in der dortigen Kirche abgespielt haben soll. Laut dem Gericht wurde Trtík 1950, nachdem Pfarrer Josef Toufar verhaftet worden war, gesetzwidrig inhaftiert.
Der ehemalige Helfer des Pfarrers, Trtík, starb zwar 2007. Doch seine Tochter Marie Vavříčková bemühte sich um seine Rehabilitierung . Laut ihrem Anwalt Lubomír Müller musste Trtík mehrere Wochen lang gesetzwidrig in Haft verbringen. Der Anwalt dazu:
„Der kommunistische Geheimdienst StB suchte nach Zeugen, als sich Toufar weigerte, ein Geständnis abzulegen. Die Zeugen sollten diesbezüglich aussagen und konnten mitangeklagt werden.“
Das Kreisgericht entschied nun, dass Trtík den Anspruch darauf hat, rehabilitiert zu werden. Dabei stützte es sich auf mehrere Dokumente, vor allem auf eine Familienchronik. Diese schildert unter anderem Trtíks Inhaftierung und die Verhöre sowie die Tatsache, dass das Regime einen Mithäftling aus der Zeit seiner Haft an ihn ansetzte.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt František Jedlička erbat sich Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob er Beschwerde gegen das Gerichtsurteil einlegen wird. Ihm zufolge gibt es in dem Fall wenige Beweise.
„Im Grunde genommen handelt es sich um ein historisches Dokument und zwei Urkunden, die aus einer Familienchronik stammen. Das ist nicht viel.“
Das Gericht bewertete die Beweisstücke jedoch anders. Es berief sich zudem auf Entscheidungen des Verfassungsgerichts, wonach in vergleichbaren Fällen zugunsten von Personen entschieden werden müsse, die durch das kommunistische Regime geschädigt wurden. Anwalt Lubomír Müller hält das Gerichturteil für wichtig.
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Herr Trtík moralisch rehabilitiert wird, da bislang keine staatliche Stelle erklärt hat, seine Inhaftierung sei ungerecht gewesen.“
Sowohl Pfarrer Toufar als auch Trtík gerieten ins Visier der Staatssicherheit, nachdem sich am 11. Dezember bei einem Gottesdienst in der Kirche in Číhošť angeblich das Kreuz auf dem Altar bewegt hatte. Die Kommunisten bezeichneten dies als Betrug und nutzten den Vorfall zum Angriff gegen die Kirche. Toufar selbst starb am 25. Februar 1950 an den Folgen von brutalen Folterungen.
Die Entscheidung des Gerichts vom Dienstag kann theoretisch den Weg zur Rehabilitierung weiterer Personen öffnen, die mit dem „Wunder von Číhošť“ verbunden sind. Lubomír Müller zufolge handelt es sich mindestens um sechs Menschen. Bei einigen von ihnen fehlen jedoch laut dem Anwalt nahe Verwandte, die den Antrag auf eine Rehabilitierung stellen könnten.








