NS-Zwangsarbeiter hoffen auf schnelle Entschädigung

Von Martina Schneibergova.

Vertreter ehemaliger NS-Zwangsarbeiter haben am Donnerstag mit Erleichterung auf die Abweisung der letzten Sammelklage gegen deutsche Banken in den USA reagiert. Das jüngste Urteil der US-Richterin Shirley Kram hat den Weg für die Auszahlung der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter so zusagen geöffnet. Wann könnte man, wenn alles reibungslos verläuft, mit den Auszahlungen in Tschechien anfangen? Jan Sechter vom tschechischen Außenministerium erklärte gegenüber Radio Prag:

"Noch zu diesem Urteil: es war ein wichtiger Schritt, aber wir haben bereits im Juli 2000, als man die gemeinsame Erklärung und den Prozess der internationalen Verhandlungen abgeschlossen hat,, als tschechische Delegation in einem offiziellen Statement gesagt, Erfolg wird es erst dann sein, wenn die Opfer die ersten Auszahlungen bekommen. Darum haben wir uns wirklich bemüht. Dies ist wieder ein wichtiger Schritt, und ich kann jetzt nur vorsichtig sagen, wann es genau sein wird. Ich kann Ihnen sagen, wie wir administrativ auf der tschechischen Seite vorbereitet sind - also in dem Moment, wenn uns die deutsche Stiftung, bzw. der österreichische Fonds, Geld zur Verfügung stellt, sind wir fähig innerhalb von 7 Arbeitstagen zu Gewähr leisten, dass die Opfer das Geld bekommen. Aber inzwischen - zwischen diesem Moment und der gestrigen Entscheidung von Richterin Kram haben wir noch sehr viele Schritte zu unternehmen, vor allem muss der Bundestag die Rechtssicherheit fest stellen."

Wie viele Zwangsarbeiter haben den Entschädigungsantrag gestellt?

"Im Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds - im Büro für NS-Opfer - registrieren wir insgesamt schon mehr als 70.000 Anträge, davon ist eine bestimmte Anzahl an den Österreichischen Versöhnungsfonds gerichtet. Jetzt ist im vollen Gange die Umsetzung der sogenannten "Öffnungsklausel", dass auch diejenige, die nicht deportiert waren, den Antrag stellen, also wir haben noch nicht die endgültige Zahl. Die NS- Opfer haben noch bi s zum 11. August die Möglichkeit, den Antrag zu stellen. Aber wir gehen davon aus, dass die meisten es schon getan haben. Die Zahl 70.000, davon kann eine beträchtliche Zahl - 55.000 bis 60.000 die deutsche Stiftung gerichtet sein."

Außenminister Jan Kavan wolle sich noch vor der erwähnten Entscheidung der US-Richterin für die Auszahlung bestimmter Vorschüsse für die ältesten NS-Zwangsarbeiter einsetzen. Gilt dies immer noch? Dazu noch einmal Jan Sechter:

"Die Entscheidung von Richterin Kram bedeutet sicherlich nicht, dass morgen die Entschädigung den Opfern zugestellt wird, das ist klar. Der Bundestag muss noch die Rechtssicherheit feststellen, und das ist die letzte Bedingung vor der Auszahlung, und ich glaube, unsere Regierung will diese Möglichkeit weiter in der Reserve halten, da es sich doch noch irgendwie verzögern kann."