Offenlegung von Firmeneigentümern – außer bei Babiš?
Wer ist eigentlich der Eigentümer einer Firma? Das ist für die Öffentlichkeit in Tschechien immer noch häufig ein Geheimnis. Jetzt soll aber auch hierzulande per Gesetz vorgeschrieben sein, die Eigentümerstruktur offenzulegen. Doch die geplante Rechtsnovelle hat genau eine Ausnahme – und die spielt Premier Babiš in die Karten.
Am Montag kommt der Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus. Es geht darum, dass die wahren Eigentümer von Firmen zukünftig in einem Register aufgeführt werden. Und nur Firmen mit klarer Eigentümerstruktur sollen eigentlich noch Fördergelder beispielsweise aus Brüssel erhalten können. So verlangt es die Europäische Union, deswegen hat das tschechische Justizministerium die Novelle verfasst. Allerdings kommt scharfe Kritik von Oppositionspolitikern, aber genauso von Juristenverbänden und der Antikorruptionsorganisation Transparency International. Denn ausgerechnet für Treuhandfonds ist eine Ausnahme vorgesehen. Also auch für die beiden Treuhandfonds, in die Premier Andrej Babiš (Partei Ano) die Geschicke seines Konzerns Agrofert gelegt hat. Wurde im Justizministerium etwa in Auftrag gearbeitet? Ressortchefin Marie Benešová (parteilos) weist solche Interpretationen weit von sich:
„Wir schreiben keine Gesetze, um Einzelnen entgegenzukommen. In diesem Fall ging es ausschließlich um einen fachlich-juristischen Einwand der legislativen Abteilung in meinem Ministerium.“
Dennoch ist selbst dem Juniorpartner in der Regierungskoalition nicht ganz wohl: Die sozialdemokratischen Minister stimmten Anfang Juni im Kabinett nicht für das Gesetz, sondern enthielten sich ihrer Stimmen. Das heißt, nur die Partei Ano von Premier Babiš drückte den Entwurf durch. Der sozialdemokratische Vorsitzende und Vizepremier Jan Hamáček sagte nach dem Votum im Kabinett:
„Wir sind davon überzeugt, dass die Ausnahme für Treuhandfonds nicht nötig ist und über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Nun wird das Abgeordnetenhaus über die Ausnahme entscheiden.“
Andrej Babiš wiederum tut so, als ginge ihn die Aufregung um das Gesetz gar nichts an.
„Hier ist eine EU-Richtlinie übernommen worden. Dies ist von Organisationen politisiert worden, deren Namen ich nicht nenne. Weder betrifft mich das, noch dass es mich interessiert“, so der Ministerpräsident.
Die Ausnahme im Gesetz besagt im Übrigen, dass bei Treuhandfonds zwar die wahren Eigentümer des Fonds, aber nicht die Eigentümer der dahinterstehenden Firma genannt werden müssen. Und darum geht es zum Beispiel derzeit bei Babiš: Die Rechtsabteilung der Europäischen Kommission vermutet, dass der tschechische Regierungschef weiterhin Agrofert kontrolliert. Und das, obwohl er den von ihm selbst aufgebauten Konzern im März 2017 an zwei Treuhandfonds übergeben hat.
Wie immer steht dahinter vor allem Geld. So hat Agrofert allein im vergangenen Jahr laut Medienberichten gut 36 Millionen Euro an europäischen Fördermitteln erhalten. Ondřej Múka ist Anwalt und gehört dem tschechischen Verband der Strafverteidiger an. Er erläuterte im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen:
„Laut unseren Informationen über das Gesetz und angesichts der unglücklichen Stellung von Premier Babiš könnte ein Missbrauch möglich sein. Aus meiner Sicht ist aber etwas anderes wichtiger: In der Novelle wird nicht ausdrücklich gesagt, dass nur Firmen mit klarer Eigentümerstruktur auch Subventionen erhalten dürfen.“
Wie Sozialdemokraten-Chef Hamáček denkt aber auch Múka, dass das Parlament noch Änderungen am Gesetzentwurf beschließen könnte. Auf der anderen Seite könnte sich die Partei Ano mit den Kommunisten und der Rechtsaußen-Kraft SPD zusammentun und die umstrittene Ausnahme durchdrücken – trotz aller Kritik.