Polizeigewalt: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Tschechien
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat zum ersten Mal die Tschechische Republik wegen erniedrigender Behandlung eines Inhaftierten verurteilt. Dabei geht es um einen Fall aus dem Jahr 2010: ein Mann aus Aš / Asch soll in Polizeigewahrsam misshandelt worden sein. Seine Beschwerden waren danach von den zuständigen tschechischen Stellen abgewiesen worden, deswegen klagte er in Straßburg.
Kummr hatte nach dem Zwischenfall Strafanzeige gestellt gegen die Beamten, er legte Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft ein und zog vor das Verfassungsgericht: alles vergebens. Die tschechischen Instanzen lehnten seine Beschwerden ab. Am Ende blieb Kummr nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
„Ich habe Beschwerde wegen unmenschlicher Behandlung auf der Polizeidienststelle, wegen Folter und Gewalt von Seiten der Polizisten und wegen der unzureichenden Aufklärung des Vorfalls durch die Organe der Tschechischen Republik eingelegt.“Nun hat der Gerichtshof in Straßburg ihm Recht gegeben. Seine Behandlung bezeichnete das Gericht als erniedrigend und kritisierte in dem Urteil vor allem die mangelhafte Aufklärungsbereitschaft der tschechischen Behörden. Robert Schuster ist Sprecher des tschechischen Justizministeriums. Er sagt, dass sich bei der Kontrolle der Sicherheitsbehörden seit dem Vorfall viel getan habe:
„Allerdings bedarf es dafür eines Regierungsbeschlusses und ein solcher Beschluss wird ohne eine gründliche Analyse dieses konkreten Urteils nicht möglich sein. Jetzt läuft eine dreimonatige Frist, in der es möglich ist, diese Delegierung des Falls an eine höhere Ebene zu beschließen.“
Ob es dazu kommen wird, ist angesichts der derzeitigen Regierungskrise noch nicht absehbar. Parallel zur Entscheidung des Gerichtshofs in Straßburg läuft aber auch noch ein Verfahren in Prag. Kummr hat nämlich das tschechische Innenministerium auf die Zahlung einer Entschädigung von 100.000 Kronen (4000 Euro) verklagt. Hier steht das Urteil aber noch aus.