Prager Kopftuchstreit: Gericht weist Klage ab

Foto: Biswarup Ganguly, CC BY 3.0

Eine junge Frau aus Somalia hat gegen eine Krankenpflegeschule in Prag geklagt. Sie sei wegen ihres islamischen Kopftuchs, dem sogenannten Hidschab, abgewiesen worden, sagte sie. Nun hat ein Gericht entschieden, ob die Schule diskriminierend gehandelt hat.

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Als vor zehn Tagen der Prozess begann, war es teils zu tumultartigen Szenen gekommen. Islamgegner trafen auf jene, die die Klage der jungen Frau aus Somalia verteidigten. Beide Seiten stritten hitzig, ob das Tragen eines Hidschabs in der Öffentlichkeit erlaubt sein soll oder nicht. Als dann ein antiislamischer Aktivist mit einem Motorradhelm als Kopfbedeckung die Verhandlung störte, ließ die Richterin den Saal räumen.

Am Freitag waren die Räumlichkeiten des Gerichts aber erneut komplett gefüllt, so groß war das Interesse von Medien und Öffentlichkeit. Die Entscheidung bedeutet eine Niederlage für die Klägerin. Richterin Daniela Čejková:

Daniela Čejková  (Foto: ČTK)
„Die Forderung der Klägerin nach einer schriftlichen Entschuldigung und einer Entschädigungszahlung in Höhe von 60.000 Kronen wird abgewiesen.“

Ahmednuur Ayan Jamaal hatte umgerechnet 2200 Euro gefordert, weil sie sich von der Krankenpflegeschule im zehnten Prager Stadtbezirk unfair behandelt gefühlt hat. 2011 war sie als Flüchtling nach Tschechien gekommen, zwei Jahre später wollte die junge Frau eine Ausbildung zur Krankenschwester machen. Doch schon am ersten Tag habe die Schulleiterin ihre Hoffnungen getrübt, sagte Ahmednuur Ayan Jamaal vor einiger Zeit dem Tschechischen Fernsehen:

Ivanka Kohoutová  (Foto: ČTK)
„Die Schulleiterin sagte mir, ich dürfte mein Kopftuch nicht in der Schule tragen. Das ist aber diskriminierend.“

Ihren Aussagen nach hatte sie angeboten, das Tuch nur im theoretischen Unterricht zu tragen und im praktischen Unterricht ihre Haare auf andere Weise zu bedecken. Das habe die Schulleiterin Ivanka Kohoutová jedoch abgelehnt. Ahmednuur Ayan Jamaal ging nicht wieder in die Schule.

Die Direktorin schilderte aber eine ganz andere Version der Geschichte und sagte:

Illustrationsfoto: Biswarup Ganguly,  CC BY 3.0
„Ich halte diese Causa für absurd, aber sie dauert bereits dreieinhalb Jahre. Ich bin überzeugt, dass ich niemanden diskriminiert habe.“

Ihren Aussagen nach hat die Schulleiterin mit der Bewerberin überhaupt nicht über das eventuelle Tragen eines Kopftuches gesprochen. Stattdessen sei die Ausbildung nicht möglich geworden, weil die Frau aus Somalia wichtige Dokumente nicht vorgewiesen habe – unter anderem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Diesem Argument ist das Gericht letztlich gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Eines wurde im Verfahren aber nicht geklärt: Ob mit dem Tragen eines Kopftuchs gegen die Hygienevorschriften im tschechischen Gesundheitswesen verstoßen wird oder nicht. Auch diese Frage war nämlich im Vorfeld intensiv diskutiert worden.