Psychisch kranker Arzt behandelt Kinder
Der Fall eines psychisch kranken Kinderarztes hat jüngst in Tschechien für Aufsehen gesorgt. Ein Arzt, der an einer bipolaren affektiven Störung leidet, hat kleine Patienten während der Behandlung gefoltert. Das Krankenhaus entließ ihn nach Bekanntwerden des Falles. Doch dann wurde der Mediziner als Chefarzt in einer anderen Klinik angestellt.
„Er hat meine Tochter mitgenommen und gesagt, ihr etwas zur Beruhigung zu geben. Als sie zu mir zurückkam, sah sie wie eine Gummipuppe aus: die Augen verdreht, der Kopf gesenkt, Arme und Beine hingen schlapp herunter.“
Die Polizei dokumentiert zehn Fälle, bei denen der Arzt kleine Patienten im Alter von bis zu zwei Jahren gefoltert hat. Die Ermittler stellten jedoch die medizinische Unzurechnungsfähigkeit des Arztes fest. Deswegen wurde keine Strafverfolgung gegen ihn eingeleitet. Nun arbeitet er als Chefarzt in der Regionalklinik in Rakovník. Bevor der Fall bekannt wurde, war Klinikdirektor in Rakovník, Jaromír Bureš, mit der Arbeit des Kinderarztes zufrieden:„Er hat hier schon einmal vor etwa fünf Jahren gearbeitet. Auf Grund der Erfahrungen haben wir in nun als Chefarzt angestellt. Ich habe mit dem Direktor der Klinik in Klattau gesprochen. Er teilte mir mit, dass es dort gewisse Probleme gegeben habe, aber eher in Personalbeziehungen. Es soll nichts Schwerwiegendes gewesen sein.“
Der Fall verweist auf einen grundlegenden Systemfehler im Gesundheitswesen. In einer Anordnung des Gesundheitsministeriums werden zwar Krankheiten angeführt, die die Berufsausübung verhindern. Dazu gehören neben der bipolaren Störung zum Beispiel auch Schizophrenie, Alkoholismus und Drogensucht. In der Praxis müssen sich Ärzte aber nur bei ihrer Erstanstellung einer Aufnahmeuntersuchung unterziehen:„Man müsse dabei seine Diagnose nicht anführen. Und mache es oft auch nicht“, sagt der Arzt Petr Svoboda.Die Ärztekammer verweist auf eine Lücke im Gesetz und empfiehlt eine Änderung. Mediziner sollten bei jedem Wechsel ihres Arbeitsplatzes verpflichtet sein, ein Attest über die gesundheitliche Tauglichkeit vorzulegen. Das gleiche müsse auch für die Öffnung einer eigenen Praxis gelten, so die Vertreter der Ärztekammer. Die derzeitige Situation sie nicht akzeptabel. Der Präsident der Ärztekammer, Milan Kubek:
„Ein ärztliches Gutachten wird von dem Arbeitgeber nur in dem Fall verlangt, wenn ein Verdacht besteht, dass der Gesundheitszustand des Arztes nicht in Ordnung ist. Ich finde es merkwürdig, dass im Fall von Klattau niemand einen Verdacht hatte.“Nach Meinung des Gesundheitsministers Svatopluk Němeček habe die Leitung des Krankenhauses in Klattau versagt:
„In einer Klinik, in der die Kommunikation funktioniert, wäre die Leitung nach spätestens zwei oder drei Monaten informiert worden und hätte dann gehandelt. Ich werde nun die Kreishauptleute auffordern, in ihren Kliniken die internen Vorschriften zu überprüfen. Sie sollten ein solches Risiko ausschließen oder zumindest möglichst klein halten.“
Der Minister plant zur Vorbeugung ähnlicher Vorfälle einige Änderungen im Gesundheitssystem. Dazu gehört ein Register der medizinischen Angestellten. Des Weiteren soll eine landesweite Strategie zur Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen sicherstellen, dass Kliniken den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer ordentlich kontrollieren.