Ärztekammer übernimmt Initiative bei Auswahl ärztlicher Sachverständiger
Die Tschechische Ärztekammer hat am Montag eine Gesetzes-Initiative gestartet. Sie will die Regeln für die Auswahl von ärztlichen Sachverständigen für Gerichtsgutachten ändern. Die Vorschläge deuten darauf hin, dass die Ärztekammer auf diesem Gebiet die alleinige Regie haben möchte. Der Tschechische Patientenbund sieht dies aber anders. Mehr dazu von JM im folgenden Beitrag:
„Die ärztlichen Sachverständigen sollten sich mit einem Gutachten ausweisen, dessen Erteilung von der Tschechischen Ärztekammer empfohlen sein sollte. Das Gericht könnte dann selbst aus der Liste der Sachverständigen einen geeigneten Arzt auswählen. Sollte es zwei widersprüchliche Gutachten zu einem Fall geben, könnte sich das Gericht mit diesem Problem an den Wissenschaftsrat der Ärztekammer wenden. Die zuständige Fachkommission würde dann ein eigenes Gutachten ausarbeiten.“
Dieser Vorschlag entspreche vor allem den Interessen der Ärztekammer. So ist die erste Reaktion von Luboš Olejár, dem Präsidenten des Tschechischen Patientenbundes. Gegenüber Radio Prag sagte er:
„Für uns ist es absolut inakzeptabel, dass allein eine Stellungnahme der Ärztekammer als relevantes Dokument gilt. Dies betrifft sowohl die Empfehlung zur Registrierung der jeweiligen sachkundigen Ärzte, als auch die Beurteilung vor Gericht, ob eine Berufung möglich ist. Das sollte unserer Meinung nach in der Kompetenz des Staates liegen.“Olejár steht aber nicht nur der neuen Initiative der Ärztekammer kritisch gegenüber, sondern kritisiert sie auch allgemein:
„Die Ärztekammer führt uns oft ihre Unfähigkeit vor, auch in an sich banalen Fällen zu entscheiden oder Verstöße ihrer Mitglieder gegen ethische Regeln zu lösen. Und jetzt möchte sie aus diesen Mitgliedern Sachverständige nominieren, die dann mit den Gerichten zusammenarbeiten? Das halten wir für unfair.“
Dass die Ärztekammer eine höhere Qualifizierung der Sachverständigen will, deutet auf weiterreichende Probleme hin. Der Vizepräsident der Richterunion, Tomás Mottl:
„Unsere Richter würden bestimmt begrüßen, wenn solche Personen im Register ärztlicher Sachverständigen zu finden wären, die an der Zusammenarbeit mit den Gerichten wirklich interessiert sind. Heutzutage gibt es viele Fachkundige, die nur aus einem einzigen Grund registriert werden wollen: um mit dem Stempel eines gerichtlich bestätigten Sachverständigen für den Privatsektor zu arbeiten. Für den öffentlichen Sektor haben sie keine Zeit mehr.“
Dass die Diskussion notwendig ist, findet mittlerweile auch Gesundheitsministerin Daniela Kovářová.