Punktlandung erforderlich: Neues Schulgesetz beschränkt die Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen für die Mittelschule

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Die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll, ist für Eltern oft nicht einfach. In Tschechien kommt eine weitere Hürde hinzu: verpflichtende Aufnahmeprüfungen. Viele Schüler haben sich daher bislang gleich an mehreren Schulen zu den Prüfungen angemeldet. Ein neues Schulgesetz sieht vor, dass in Zukunft nur noch eine Anmeldung abgegeben werden darf. Kritiker sehen darin eine Beschränkung der Bildungsfreiheit und haben eine Eingabe beim Verfassungsgericht vorbereitet. Einer der Initiatoren ist Vaclav Klaus junior, Sohn des Staatspräsidenten und Direktor eines Prager Privatgymnasiums. Mit ihm sprach Thomas Kirschner.

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Keine Frage: Platz ist an tschechischen Mittelschulen für alle Schüler. Schwieriger wird es jedoch, an eine bestimmte Schule zu gelangen, die etwa wegen des höheren Niveaus und Renommees begehrt ist. Die eigentliche Neuerung, die das Gesetz bringt, fordert bei der Schulwahl eine Punktlandung: Einerseits werden die Eltern die anspruchsvollste Schule für ihr Kind auswählen wollen, andererseits gilt es abzuwägen, ob dort die Aufnahmeprüfung im ersten Anlauf zu schaffen ist. Später verbessern kann man sich nicht: Schüler, die in der ersten Auswahlrunde akzeptiert werden, dürfen sich nicht weiter an anderen Schulen bewerben. Umgekehrt werden viele Schulen keine zweite Runde ausschreiben, so dass die, die in dem ersten Durchgang scheitern, wohl auf eine weitaus weniger angesehene Schule ausweichen müssen. Vaclav Klaus junior, Direktor eines renommierten Prager Privatgymnasiums hat zusätzlich zu der Verfassungsbeschwerde eine Petition gegen das Gesetz initiiert, das sein Vater als Staatspräsident unterzeichnet hat:

"Was mich daran stört: Kinder und Eltern werden in ihrer Wahlfreiheit beschränkt. Sie haben nur noch eine einzige Möglichkeit einer Anmeldung für eine Mittelschule, was meiner Ansicht nach eine überflüssige und sinnlose Beschränkung ihrer Rechte ist. Für Kinder kann das bedeuten, dass sie nicht auf eine Schule kommen, die ihren Fähigkeiten angemessen ist - nur weil sie in der ersten Auswahlrunde aus welchem Grund auch immer durchgefallen sind."

Während das Schulministerium mit dem Gesetz erreichen will, dass die Plätze nicht von Mehrfachbewerbern blockiert werden, sieht Gymnasialdirektor Klaus darin einen Versuch, gerade die ambitioniertesten Schulen im Niveau herabzuziehen, da kaum jemand mehr ein Scheitern bei einer Aufnahmeprüfung riskieren wollen werde.

"Für unsere Schule ist das praktisch das Todesurteil. Im vergangenen Jahr kamen bei uns etwa fünfeinhalb Bewerber auf einen freien Platz. Und wenn die Eltern davon ausgehen, dass wir auch in diesem Jahr wieder nur jeden Fünften oder Sechsten nehmen können, dann wird bei uns niemand die Aufnahmeprüfung riskieren, da die Eltern verständlicherweise Sicherheit haben wollen."

Die Verfassungsbeschwerde soll Ende der Woche bei Gericht eingereicht werden. Rechtsexperten schließen nicht aus, dass sie erfolgreich sein könnte.